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Bürgeraktionsbündnis gegen den                                                        


Transit-Schwerlastverkehr


z.Hd. Herrn Martin Janßen


janszen.lauenburg@t-online.de


Nachrichtlich:

- Landrat des Kreises Herzogtum
Lauenburg Straßenverkehrsbe-
hörde

- Landesbetrieb Straßenbau und
Verkehr des Landes Schleswig-
Holstein


Ihr Zeichen: /

Ihre Nachricht vom: 15.09.2021

Mein Zeichen: MLA2 - 47679/2021

Meine Nachricht vom: /

Yonca Toepffer-Lasch

Yonca.Toepffer-Lasch1@wimi.landsh.de

+49 431 988-4402


29. Oktober 2021


Schwerlastverkehrsbelastung Lauenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Janßen,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 15.09.2021, in dem Sie auf die Verkehrsbelastung
im Ortsgebiet von Lauenburg hinweisen und darum bitten, den Schwerlastverkehr durch
Lauenburg nachhaltig auf 7,5 t zu begrenzen. Herr Minister Buchholz hat mich gebeten,
Ihnen zu antworten.


Bislang bestand auf der B 5 zwischen Lauenburg und Geesthacht ein Durchfahrtverbot
für Fahrzeuge über 12 t. Das Durchfahrtsverbot beruht auf einer verkehrsrechtlichen An-
ordnung des Kreises, die auf Weisung des Verkehrsministeriums aus dem Jahre 2010
erging. Die Anordnung von Verkehrszeichen kann gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 Straßen-
Verkehrsordnung (StVO) nur dort erfolgen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände 

2 -
zwingend geboten ist. In der Regel dürfen Beschränkungen oder Verbote des fließenden
Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse
eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich
übersteigt. Letztere strenge Eingriffsschwelle ist durch § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO für
LKW-Ausweichverkehr abgemildert. Genau dieser Tatbestand ist im vorliegenden Fall
durch das Verkehrsministerium im Jahre 2010 angenommen und dem Kreis gegenüber
durch eine Weisung klargestellt worden.

Nachdem nun alle Bundesstraßen mit einer Mautpflicht belegt wurden, kann nicht mehr
von einem Mautausweichverkehr auf dem Streckenabschnitt der B 5 ausgegangen wer-
den, weshalb die Weisung nunmehr gegenüber dem Kreis Herzogtum Lauenburg zurück-
genommen wird.


Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg kann nunmehr in eige-
ner Zuständigkeit die Verkehrssituation vor Ort beurteilen und ggf. Schritte einleiten. Die
Straßenverkehrsbehörde hat mir zugesagt, dass nach Vorliegen der aktuellen Verkehrs-
zählungsdaten aus diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem LBV.SH eine aktualisierte
Prüfung der Lärmbelastung vor Ort vorgenommen wird. Ob sich daraus straßenverkehrs-
rechtliche Maßnahmen ableiten lassen, wird dann der Kreis in eigener Zuständigkeit zu
entscheiden haben.

Mit freundlichen Grüßen


Yonca Toepffer-Lasch



 

Betreff: AW: [EXTERN] Schwerlastverkehrbelastung Lauenburg
Datum: Wed, 15 Sep 2021 12:15:59 +0000
Von: wimi.ministerbuero@wimi.landsh.de
An: janszen.lauenburg@t-online.de

 

Sehr geehrter Herr Janßen,

 

im Namen von Minister Dr. Buchholz danke ich Ihnen für Ihre Mail und das beigefügte Schreiben, welche wir dem Minister umgehend vorlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen                                          

 

Jana Göldner

Ministerbüro

 

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,

Technologie und Tourismus

VII MLA2

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

 

 

 

Herrn Dr. Bernd Buchholz

 

Minister für Wirtschaft, Verkehr,

 

Arbeit, Technologie und Tourismus

 

des Landes Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

E-Mail an poststelle@wimi.land.sh.de

 

 

 

Betr.: Schwerlastverkehrbelastung Lauenburg 10.09.2021

 

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Bucholz,

 

 

 

die katastrophale Verkehrsbelastung Lauenburgs ist hinlänglich amtsbekannt. Diese Verhältnisse haben sich seit über einem Jahrzehnt nicht verbessert, eher noch verschlechtert. Veranlasst durch die Planungen einer neuen Elbquerung und der dazu bekannt gewordenen Planungshorizonte von über 25 Jahren, haben wir erneut einen Antrag beim Landrat auf zeitnahe Sperrung des Durchgangsverkehrs über 7,5 to beantragt. In seinem Antwortschreiben dazu war ein für uns nicht interpretierbarer

 

Text ( Siehe Anhang, Seite 2, zweiter Absatz.)

 

Wir haben Landrat Dr. Mager deshalb um ein klärendes Gespräch gebeten, das am 08.09.2021, 13:00 h, im Kreishaus Ratzeburg stattfand. (Teilnehmer Landrat Dr. Mager, Frau Stamer, Kreisverwaltung, vom BAB Aviszus, Günther, Fielhauer, Karl-Heinz,

 

Janßen, Martin H.H., Mähl, Jürgen.)

 

Wie wir verstanden haben, hat der Landrat in dieser Sache keinerlei Entscheidungs-befugnis.

 

Er hat uns deshalb den Hinweis gegeben, uns direkt an Sie zu wenden, um in dieser Angelegenheit endlich zu einem Ergebnis zu kommen.

 

Wir sind nicht bereit, noch länger hinzunehmen, dass der Lauenburger Bevölkerung weiterhin die Grundrechte auf Schutz der Gesundheit, des Lebens und des

 

Eigentums, verweigert werden.

 

Wir bitten Sie, uns kurzfristig zu informieren, ab wann und wie der Schwerlastverkehr durch Lauenburg nachhaltig auf 7,5 to. begrenzt wird.

 

Die kurzfristige Lösung ist erforderlich, da die geplanten Brücken-Reparaturen völlig inakzeptable Verkehrsbelastungen für Lauenburg, wie auch Geesthacht zur Folge haben werden.

 

Wir sind gerne bereit, die Problematik in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zu klären.

 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Martin H.H. Janßen, Günther Aviszus , Patrick Matern

Sprecher des BAB-Lauenburg Koordinator des BAB-Lauenburg Koordinator des BAB-Lauenburg

21481 Lauenburg E-Mail:g.aviszus@web.de E-Mail: patrick.matern@gmx.de

 E-Mail: janszen.lauenburg@t-online

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreff: Terminvorschläge Landrat Dr. Mager/Verkehrssituation Lauenburg
Datum: Tue, 31 Aug 2021 10:34:40 +0000
Von: heubel@kreis-rz.de
An: janszen.lauenburg@t-online.de


Hallo Herr Janßen,

 

gern unterbreite ich Ihnen folgende Terminvorschläge:

 

01.09.2021/14.00 Uhr Kreishaus, Barlachstr. 2

08.09.2021/13.00 Uhr Kreishaus, Barlachstr. 2

 

Gruß

Urte Heubel

   
 
Am 8.09.2021 um 13 uhr findet das Gespräch mit dem BAB statt!
Landrat Dr. Mager/Verkehrssituation Lauenburg
   
   


 

Betreff:

AW: [EXTERN] Re: BAB-Antrag-LR-13.6.2021

Datum:

Mon, 16 Aug 2021 13:11:53 +0000

Von:

Dr.Mager@Kreis-RZ.de

An:

janszen.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Janßen,

 

den Eingang Ihrer Mail bestätige ich hiermit. Eine Sachantwort können Sie in Kürze erwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christoph Mager

 

 

Gesendet: Sonntag, 15. August 2021 12:05
An: Info
Cc: olaf.schulze@geesthacht.de; niclas.fischer@lwg-lauenburg.de; vorstand@spd-lauenburg.de; gerhard.pehmoeller@cdu-lauenburg.de; tpollfuss@aol.com
Betreff: [EXTERN] Re: BAB-Antrag-LR-13.6.2021

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Mager,

 

ich darf höflichst an die Eingangsbestätigung meines mit u.a. Mail

 

übersandten Antrags und dessen Bearbeitung erinnern.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Martin H.H. Janßen

 

 

 

 

 

 

 


Kreis Herzogtum Lauenburg
(info@kreis-rz.de)

 

Der Landrat
Herr Dr. Christoph Mager
Barlachstr. 2

23909 Ratzeburg 13.06 2012

 

Betr.: Verkehrssituation in Lauenburg - Antrag auf Sperrung des Transit-Verkehrs ab 7,5 to.

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Mager,
die unzumutbare Belastung Lauenburgs durch den Schwerlastverkehr ist amtsbekannt.
(AZ141/3-B5B209 Lärm + Vorläufer) Sofern Ihnen das Thema nicht geläufig ist, auf der Homepage
des BAB-Lauenburg finden Sie eine Einführung: https://versuchbab.jimdofree.com/ (Seite ist im
Umbau).

 

Nach jahrelangen Bemühungen, den Schwerlast-Transitverkehr durch Lauenburg zu reduzieren,
wurde jetzt offiziell verlautbart, dass es 1. eine neue Elbquerung im Zuge der B209 für den
Kfz-Verkehr geben wird und damit die bisherigen Planungen für eine Ostumfahrung der
Stadt hinfällig (und wertlos) sind; dass 2. für die neue Elbquerung umfangreiche
Neuplanungen für bis zu 9 Trassenvarianten vorgenommen werden sollen, die wegen
ihres Umfangs zunächst Europa-weit ausgeschrieben werden müssen; und dass damit 3.
bis zur Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich ausgewiesenen
Nord- und Ostumfahrung Lauenburgs ein Zeitraum von ca. 30 Jahren vergehen wird.

 

Und das, obwohl die Verkehrsbelastung in Lauenburg mittelfristig noch erhöht wird, da die
Umgehung Geesthacht, vor Tesperhude, in die B 5 einmünden wird. Dazu wird es kurzfristig, zwar
zeitlich begrenzt, zu chaotischen Belastungen führen, wenn, wie geplant, die Brücken Lauenburg
und Geesthacht, wechselseitig, wegen Bauarbeiten voll gesperrt werden.

 

Da die nach massiven Bürger-Protesten seinerzeit eingerichtete Sperrung des Transit-Verkehrs ab
12 To. weitgehend wirkungslos blieb, wurde von 4 Akteuren des BAB bei Ihrem Amtsvorgänger ein
Antrag auf Sperrung des Transitverkehrs ab 7,5 To. gestellt. Dieser Antrag wurde – nach einem
Jahr! - abschlägig beschieden, mit den Begründungen, dass
a. selbst die Sperrung ab 7,5 To. nicht ausreichen würde, die Lärmschutzgrenzwerte einzuhalten,
b. der Schwerlastverkehr sowieso zunehmen würde, und
c. überhaupt nicht genügend Personal verfügbar sei, die Einhaltung derartiger Fahrverbote
durchzusetzen.
 
Unser Widerspruch gegen diesen Bescheid wurde mit Datum vom 08.02. 2013 (141/3-B5B209)
ebenfalls abschlägig beschieden.

 

Die Schadstoffbelastung durch den Verkehr wurde in dem Zusammenhang überhaupt nicht
thematisiert!

 

Das ist nach unserer Auffassung Politiker-/Staatsversagen und Verstoss gegen die
verfassungsrechtliche Schutzpflicht, die Gesundheit, das Leben und Eigentum der Bürger zu
schützen!

 

An dieser Situation hat sich bis dato nichts geändert! Zu Reduzierung der Lärmbelastung wurden
zwar Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Km/h verfügt, deren Einhaltung aber nicht durch
Kontrollen erzwungen wird. Somit sind Bebauungspläne (z.B. Bebauungsplan Nr. 99 „Ehemaliger
Kleingarten / Hinter der Feldstraße“), die auf Gutachten basieren, in die emissionsmindernde
Verkehrsregelungen eingerechnet sind, diese aber nicht der Realität entsprechen, nach unserer
Rechtsauffassung ungültig. Wie schwerwiegend die Verkehrs-Emissionen sind, ist an dem zu ihrer
Abwehr errichteten, gewaltigen Erdwall entlang des westlichen Neubaugebietes zu ermessen.

 

Aber auch hier, anstatt die Ursachen der Emissionen zu beseitigen, nämlich den
Schwerlastverkehr zu begrenzen, wurden aufwändige Schallschutzbauten errichtet, die letztlich
von den Anwohnern zu bezahlen sind. Verkehrte Welt!

 

Der Lauenburger Bevölkerung werden Grundrechte auf Schutz der Gesundheit, des Lebens und
des Eigentums weiterhin verweigert. Die Verödung des Oberstadt-Zentrums ist ebenfalls direkte
Folge der einer Autobahn gleichenden Verkehrsbelastung. Es bleibt rätselhaft, wie auf diesen
Prämissen eine Stadtentwicklung planbar sein soll. Alle teuren Gutachten in diesem
Zusammenhang, wie z.B. die zur Einzelhandelsentwicklung und zum Fahrradverkehr, bleiben
daher Makulatur und vorhersehbare Verschwendung von Steuergeldern.

 

Wird die Verkehrsbelastung nicht reduziert, werden den Lauenburger Bürger/Innen für weitere 30
Jahre – einer Generation - die Grundrechte verweigert.

 

Daher sollte auch von der Lokal-Politik gefordert werden: Keine Umgehung Geesthacht, ohne
gleichzeitige Nord-Umgehung Lauenburg!

 

Wir stellen deshalb erneut den Antrag, eine Sperrung des Transit-Verkehrs – mit Umkehrpflicht
– ab 7,5 To. zu verfügen und durchzusetzen. Nur so kann den Bürgern/Innen dieser Stadt
kurzfristig der Entzug ihrer Grundrechte teilweise gemildert und der Stadtentwicklung eine
Chance gegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüssen
Martin H.H. Janßen

 

 

Koordinator des BAB-Lauenburg:

 

 

        

 

Lauenburg den 08.01.2021

BAB-Schreiben vom 20.12.2020 an den Landes-Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz

Sehr geehrter Herr Minister!

Am 03.12.2020 hatten Sie eine VIKO zu obigem Betreff (Neue Elbquerung) einberufen, an der ich als Vertreter des BAB Lauenburg teilnehmen durfte.

Wir haben die dort vermittelten Informationen und die uns von Frau Lüth vertraulich überlassenen Unterlagen im Kreise unserer Mitstreiter diskutiert und unsere Meinungen über den Sachverhalt und den weiteren Fortgang der Sache ausgetauscht. Das Ergebnis unserer internen Beratung haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst, das wir Ihnen als Anlage übergeben.

Wir sind heute mehr denn je der Überzeugung, dass aus wirtschaftlichen, ökologischen und zeitlichen Gründen die Ost-Umgehung gemäß der Variante 5 die bestmögliche Lösung für Lauenburgs akutes Verkehrsproblem ist. Wir hoffen, Sie können die von uns dargelegten Argumente und Begründungen nachvollziehen und sich unserer Schlussfolgerung anschließen.

Mit vorweihnachtlichen Grüßen
Bürger-Aktions-Bündnis „Lauenburg reicht´s“

Heinz Victor
(Sprecher)

 

 

 

 

 

 

 

An den

Landesbetrieb Verkehr Lübeck (LBV-SH)

Herrn Oliver Pump!

Postfach 2137

23509 Lübeck

 

Ostumfahrung Lauenburg

                                                                                                                                           Lauenburg, den 12.08 2020              Sehr geehrter Herr Pump!

 

Anfang des Jahres haben Sie in Lauenburg der Öffentlichkeit den damaligen Planungsstand vorgestellt:

5 verschieden Trassenvarianten, die alle mit Überführungsbauwerken die Eisenbahnlinie queren sollten.

Weitere Varianten mit Unterführunqsbauwerken würden im Laufe des Jahres folgen.

 

Sie haben in lhrern Vortrag dargelegrt, dass Sie bei der Trassenbewertung die folgenden Kriterien zugrunde legen:

 

     1. Entlastungsfaktor

     2. Wrtschaftlichkeit

     3. Einflüsse auf Mensch und Umwelt

 

Wir möchten heute noch mal zum Ausdruck bringen, dass wir die von uns vorgeschlagene Variante mit Unterführung nach genau diesen Bewertungskriterien als die bestgeeignete Lösung ansehen, denn

 

1. mit einer Entlastung von 11.000 auf 1200 Fahrzeugen pro Tag erbringt sie die bei weitem größte Entlastung der Hafenstraße;

2. weil sie die kürzeste Strecke ist und weder Stelzen noch Rampen benötigt, dürfte sie auch am kostengünstigsten sein; und da sie weitgehend auf der vorhandene Gleistrasse im lndustriegebiet verläuft,dürften auch die Baukosten niedrig sein;

3. sie tangiert nicht das ausgewiesene FFH-Gebiet, was vorteilhaft für die Natur ist; und dass sie wegen ihrer tiefen Lage geringe Schallemisionen hat und zusätzlich der Bahndamm eine natürliche Schallschutzmauer nach Norden hin bildet, ist für uns Menschen und speziell für uns Anlieger der Hafenstrasse nicht nur von Vorteil,sondern ja der eigentliche Zweck der gesamten Baumaßnahme.

 

 

Als Anlage überreichen wir lhnen eine Skizze, in der wir die ungefähre Lage der Unterführung eingezeichnet haben.

Das Gelände zwischen Bahndamm und Kanal liegt dort bei ca. 10,0 m über 00.

Nach Aussage der Stadt Lauenburg (Herr Asboe ist dort für den Hochwasserschutz zuständig) haben sich Stadt und Landesregierung in diesem Bereich auf eine Hochwasser-Schutzhöhe von 11,0O m venständigt. Folglich müsste das Strassenstück zwischen Bahnhof und Bahn-Unterführung auf einer Länge von ca. 300 m durch eine Flutschutzmauer von ca. 1,50 rn Höhe gesichert werden; diese Mauer muss aber nicht perrnanent vorhanden sein; es würde auch ein Basis-Sockel von ca. 0,5 m Höhe reichen, der im Bedarfsfall durch aufsetzbare mobile Wandelemente (wie beim Restaurant an der Palmschleuse)aufgestockt wird.

 

Des weiteren überreichen wir lhnen drei Pläne mil weiteren Höhenangaben zu dem betreffenden Geländeabschnitt. Genauere Pläne hat auch die Stadt Lauenburg z.Zt. nicht vorliegen

 

Mit frundlichen Grüßen

BAB,,Lauenburg reich's"

 

Heinz Victor

(Sprecher)

5.10.2019

BAB-Gespräch mit dem LBV-Lübeck am 26.09.2019

Das BAB hatte den LBV um dieses Gespräch gebeten, um sich über den aktuellen Planungsstand der Lauenburg Ostumfahrung informieren zu lassen.

Der LBV untersucht derzeit 4 Trassenvarianten, darunter auch die von uns vorgeschlagene, die eine Unterquerung der Bahnlinie etwa 400 m nord-östlich des Bahnhofs vorsieht. Die Untersuchungen werden ergebnisoffen und zügig geführt. Wir hatten allerdings den Eindruck, dass noch wesentliche Teile fehlen und eine erste Bewertung der Trassenvarianten frühestens in einigen Monaten möglich sein wird. Vermutlich wird der LBV eine Vorzugsvariante nicht vor Ende 2020 vorlegen können.

Die folgenden Punkte fanden wir besonders enttäuschend:

- es haben noch keine Gespräche zwischen LBV und Deutscher Bahn (DB) über die Thematik “Querung der Bahnlinie als Unterführung oder als Überführung” stattgefunden. Z.Zt sucht der LBV den Kontakt zur DB, hat aber dort noch keinen Ansprechpartner genannt bekommen.
Vermutlich wird die Bahn aus ihrer Sicht eine Überführung favorisieren, obwohl diese zu einem gewaltigen Brückenbauwerk mit langen Auffahr- und Abfahr-Rampen führen würden, was sehr kostenintensiv, flächenintensiv, Lärm-problematisch und städtebaulich unattraktiv wäre und deswegen von uns kategorisch abgelehnt wird. Stattdessen sollte sich die DB u. E. an den ausgeführten Bahn-Unterführungsbauwerken in Schwarzenbek, Schwanheide und Boizenburg orientieren.

- es wurden auch noch keine Gespräche mit den Hochwasserschutz-Behörden geführt. Zu dieser Thematik herrscht beim LBV offenbar noch Unwissenheit und Unbehagen. Wir haben darauf hingewiesen, dass nach unserem Wissen für eine Unterquerung in der Nähe des Bahnhofs keine Hochwassergefahr besteht, denn die Fläche östlich des Bahndamms liegt im Deichhinterland ist darum geschützt, und die westliche Zufahrt, also vom Bahnhof kommend, liegt geodätisch schon jetzt höher als die Hochwasserlinie und kann mit geringem Aufwand noch weiter erhöht werden, indem man den beim Durchstich des Bahndamms anfallenden Abraum zwischen Strasse und Kanal aufbringt, evtl. noch zusätzlich durch eine Spundwand gesichert.

- der LBV befürchtet, dass eine Unterquerung der Bahnlinie das Grundwasser in diesem Bereich tangieren würde. Wir haben dagegen argumentiert, dass es heute bautechnisch möglich ist, eine wasserdichte “Wanne” im engeren Unterquerungsbereich einzubringen.

- nach Aussage des LBV hat die Stadt Lauenburg kürzlich mitgeteilt, dass das Industriegleis, welches im Bereich der Bahnquerung vom Hauptgleis abzweigt und ins Industriegebiet führt, nicht zugunsten der Umfahrungsstrasse aufgegeben, sondern aus strategischen Gründen langfristig erhalten bleiben soll. Diese Forderung schränkt natürlich die Planungsmöglichkeiten - insbesondere für eine Unterführungs-Variante - ein. Es bliebe dann zwischen Bahnhof und Abzweigung des Industriegleises allerdings noch ein Korridor von ca. 50 m Breite für die Unterquerung frei. Das sollte u.E. für die Trassenplanung ausreichen.
Das dort auf Geländeniveau liegende Rangiergleis könnte entweder um 100 m gekürzt oder alternativ ebenerdig überquert werden.

Facit: Es bleibt noch viel zu tun; für die Planer .......und die Kritiker!
WIR BLEIBEN DRAN!

Wichtiger Nachtrag:
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lauenburg hat auf seiner Sitzung am 14.10.2019 den Beschluss gefasst, dass die Stadt auf den langfristigen Erhalt des Industriegleises verzichtet, wenn die Flächen für die Umgehungsstrasse benötigt werden.

 

27.07.2018

Gespräch beim Landesbetrieb Verkehr in Lübeck

Landesverkehrsminister Dr. Bernd Buchholz hatte im Mai 2018 den Landesbetrieb Verkehr/Niederlassung Lübeck mit der Planung der Lauenburg Ost-Umfahrung beauftragt. Inzwischen hat dort in der Bereichsleitung Strassenbau von Britta Lüth ein Team um Oliver Pump mit den Arbeiten begonnen.

Das BAB hatte nun Gelegenheit, mit dem Team über den Stand und den geplanten Fortgang der Untersuchungen zu sprechen. Dabei haben wir insbesondere auf folgendes BAB-Anliegen hingewiesen:

- das BAB plädiert für eine Unterquerung der Bahntrasse anstatt einer Überquerung mit einem “gigantischen” Brückenbauwerk, weil die Unterquerung aus unserer Sicht den besseren Schallschutz bietet, und weil das Unterquerungs-Bauwerk ausserhalb des Überflutungsbereichs bei Hochwasser liegen würde und deshalb ohne zusätzliche Hochwasser-Schutzanlagen realisiert werden könnte.

Der LBV sagte zu, unsere Vorstellung in die Varianten-Untersuchungen mit ein zu beziehen. Zunächst wird jedoch im Zeitraum bis Ende 2019 die sog. “Kartierung” erfolgen; dabei werden alle für das Vorhaben relevanten Daten bezüglich Baugrund, Umweltverträglichkeit (FFH-Gebiet), Denkmalschutz (Palmschleuse), Hochwasserschutz sowie Eisenbahn-technische Anforderungen zusammen getragen, um daraus anschliessend den optimalen Trassenverlauf entwickeln zu können (etwa bis Ende 2020).

Im Übrigen wird der LBV die Öffentlichkeit und die politischen Gremien in Lauenburg periodisch über den Fortgang der Arbeiten unterrichten.

 

12.05.2017

Gespräch mit Dr. Nägele,
dem amtierenden Staatssekretär im LMWV

Es war ein sehr konstruktives Gespräch, obwohl es sozusagen zwischen Baum und Borke, nämlich im Interregnum zwischen Landtagswahl und Regierungsbildung stattfand. Wir konnten folgende Zusagen mit nach Hause nehmen:

- nach den “harten Faktoren” (Baukosten, Nutzen/Kosten-Verhältnis, Verkehrsaufkommen) sind beide Lauenburger Ortsumfahrungen fast gleichrangig wichtig; nimmt man aber die “weichen Faktoren” wie Akzeptanz, Flächennutzung, Sicherheitsgewinn für das Gewerbegebiet mit in die Bewertung hinein, ergibt sich eine höhere Priorität für die Ostumfahrung. Dies sieht auch das LMWV so und wird darum die Planung der Ostumfahrung vor der Nordumfahrung in Angriff nehmen;

- da die hauseigenen Planungskapazitäten des Landesbetriebes Verkehr in Lübeck (LBV) nicht ausreichen, soll die Planung an ein externes Büro vergeben werden;

- da die Ostumfahrung ausschließlich auf städtischem Gebiet verläuft, ist nicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren geboten; es ist alternativ auch das Verfahren einer städtischer Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes möglich. Der LBV und die Stadt Lauenburg werden darum kurzfristig prüfen, ob die Stadt Lauenburg eine solche Bauleitplanung im Auftrage des Landes und gegen Kostenerstattung durch das Land durchführen könnte.

Wir sind mit diesem Ergebnis in höchstem Maße zufrieden und danken Herrn Dr. Nägele für das Gespräch. Ebenso danken wir Herrn BM Thiede für seine Bereitschaft, die Stadt nach Möglichkeit sogar planerisch in das Projekt Ostumfahrung mit einzubringen.

 

19.03.2017

Brief an Staatssekretär Dr. Nägele

Vor einigen Tagen wurden in der örtlichen Presse Aussagen von Landes- politikern zu den im Kreis anstehenden Straßenbauprojekten zitiert, die uns irritiert und sodann veranlasst haben, den folgenden Brief an den Staatssekretär im Landesverkehrsministerium zu schreiben:

Sehr geehrter Herr Dr. Nägele!

Am 24.11.2016 hatten Sie uns zu einem Gespräch empfangen und uns nähere Angaben zum Planungsbeginn der Lauenburger Umfahrungen für “in 6 Monaten” in Aussicht gestellt. Offenbar kommen Ihre Überlegungen voran, denn Herr Jens Sommerburg vom LBV-Lübeck hat am 12.03. in einem Gespräch mit unserem Landrat und den Lauenburgischen Bürgermeistern kundgetan, dass zunächst Schwarzenbek und Geesthacht “an der Reihe” sind, während Lauenburg und Ratzeburg planerisch nicht auf seiner Agenda stehen. Das hat uns doch sehr irritiert.

Völlig überrascht hat uns aber dann die Aussage von Minister Meyer am 13. März in Breitenfelde, dass nach Schwarzenbek und Geesthacht die Nordumfahrung von Lauenburg noch vor der Ostumfahrung für ihn Priorität hat. Dies steht eindeutig im Widerspruch zu dem, was wir am 24.11. mit Ihnen besprochen haben, und dahin müssen wir auch wieder zurück: Priorität für die Ostumfahrung; bei Planungsengpässen im LBV Vergabe der Planung an ein externes Büro; Terminfestsetzung für den Planungsbeginn Mitte Mai.

Wir möchten Sie hiermit um ein weiteres Gespräch in dieser Sache bitten. Alternativ könnten Sie auch zu einer Wahlveranstaltung nach Lauenburg kommen und das Thema öffentlich mit den Bürgern diskutieren. Was immer Sie bevorzugen, Sie sollten Ort und Zeitpunkt bitte direkt mit Herrn Bürgermeister Andreas Thiede abstimmen, weil er den engsten Terminplan von uns hat. Sollte es bis Mitte April nicht zu einem Treffen kommen, werden wir die Lauenburger Bürger mobilisieren und Protestaktionen in die Wege leiten.

Mit freundlichem Gruß
Bürgeraktionsbündnis „Lauenburg reicht´s“
Heinz Victor

 

24.11.2016

Gespräch mit Staatssekretär Dr. Nägele im Kieler Verkehrsministerium

Auf Einladung von Staatssekretär Dr. Frank Nägele sind wir am 24.11. mit einer 6-köpfigen BAB-Delegation und unserem Bürgermeister Andreas Thiede nach Kiel gereist, um dem Ministerium die von uns gesammelten 505 Unterschriften zu überreichen und damit unsere Forderung nach einer baldigen Realisierung der Lauenburger Ortsumfahrungen zu unterstreichen. Wir haben dort ein sehr angenehmes, von beiderseitigem Verständnis geprägtes Gespräch über die Lauenburger Verkehrssituation geführt. Dabei konnten wir feststellen, dass unser Wunsch zur prioritären Planung der Ost-Umfahrung ebenso wie der zur Einschaltung eines externen Planungsbüros mit den Vorstellungen des Ministeriums überein stimmen. Eine zeitliche Konkretisierung ist laut Dr. Nägele allerdings erst in etwa einem halben Jahr möglich, wenn sich das Ministerium mit dem Bund über eine künftige Neuordnung der Zuständigkeit für die Autobahn-Planung abgestimmt hat. Erst dann kann auf Basis der verfügbaren Planungskapazität eine Rangfolge der im Land anstehenden Projekte vorgenommen werden.

Wir sehen unser Anliegen bei Herrn Dr. Nägele in guten Händen und danken ihm auch von dieser Stelle aus für das konstruktive Gespräch.

 

13.10.2016

Wunschliste an den Landes-Verkehrsminister

Anfang September haben wir auf Parteiveranstaltungen und auf Marktständen Unterschriften für eine baldige Realisierung der beiden Lauenburger Ortsumfahrungen gesammelt. Insgesamt 505 Mitbürger, davon 40 Bolzenburger, haben uns zugestimmt, dass die jetzt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgerückten Vorhaben nunmehr auch zügig in Angriff genommen werden sollten. Durch diese positive Resonanz fühlen wir uns legitimiert, bei der Landesregierung in Kiel den alsbaldigen Planungsbeginn einzufordern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Verkehrsminister Meyer soeben die Aufstockung der Planungskapazitäten beim Land angekündigt und auch sog. Werkvertragsmittel für externe Planungsverträge bereitgestellt hat. Mit Schreiben vom 15.09.16 haben wir darum den Staatssekretär im Landesverkehrsministerium, Herrn Dr. Frank Nägele, um ein Gespräch in dieser Sache gebeten.

Heute nun hat uns Dr. Nägele für den 16. November nach Kiel eingeladen. Darüber freuen wir uns sehr, ebenso wie BM Andreas Thiede, der unser Anliegen voll unterstützt und uns nach Kiel begleiten wird.

Für das Gespräch haben wir folgende Wunschliste mit unseren dringendsten Forderungen vorbereitet:
- die zeitnahe Vergabe eines Planungsauftrages für die Ostumfahrung Lauenburgs an ein externes Büro aus Werkvertragsmitteln;
- die verbindliche Vorgabe an die Planer, dass aus Lärmschutzgründen die Bahntrasse der DB zu unterqueren ist, und nicht zu überqueren;
- für den Strassenverlauf östlich der Bahn bietet sich die Trasse des Industriegleises an, da dieses heute und in Zukunft nicht für die Lauenburger Wirtschaft im Industriegebiet benötigt wird und der Stadt nur dauerhaft beträchtliche Instandhaltungskosten verursacht.

 

17.03.2016

Bundesverkehrswegeplan 2030

Seit gestern ist der BVWP 2030 veröffentlicht, und Lauenburg hat es sowohl mit der Nord-Umgehung als auch mit der Ost-Umgehung in den "vordringlichen Bedarf" geschafft.

Die Nord-Umgehung ist bei 7,5 km Länge mit einem Kostenvolumen von 25,3 Mio €, die Ost-Umgehung bei 2,4 km Länge mit 17,0 Mio € beziffert. Beide Vorhaben tragen den Vermerk "hohe städtebauliche Beurteilung".

Wir freuen uns über dieses Ergebnis, auf das wir nun seit mehr als 5 Jahren hin gearbeitet haben, und wir danken auch unserem Bundestagsabgeordneten Norbert Brackmann, der sich im Finanzausschuss des Bundestages für die Lauenburger Projekte eingesetzt hat.

Entsprechend der Empfehlung von MdB Brackmann werden wir jetzt positive Stimmen aus der Bevölkerung sammeln und an das BMVI weiterleiten, um bis zur parlamentarischen Abstimmung im Sommer der Dringlichkeit der beiden Projekte noch Nachdruck zu verleihen. Ausserdem werden wir bei der Stadt Lauenburg und bei der Landesregierung in Kiel darauf hinwirken, dass für die Ost-Umgehung Baurecht über die städtischen Bebauungspläne "Bahnhof" und "Söllerwiesen" angestrebt wird, weil das Vorhaben innerhalb der Stadtgrenze verläuft, so dass nach Möglichkeit ein zeitraubendes Planfeststellungsverfahren entfallen kann.

 

07.07.2015

Gespräch mit MdB Norbert Brackmann

Auf unsere Einladung hin war Norbert Brackmann zu unserem “Stammtisch” gekommen, um mit uns über die folgenden verkehrspolitischen Fragen zu diskutieren:

Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Der neue BVWP verzögert sich: voraussichtlich Anfang/Mitte 2016 werden die Bundes-Parlamentarier darüber beraten. NB empfiehlt uns, dann Stimmen für eine hohe Einstufung der Lauenburger Ortsumgehungen in der Bevölkerung zu sammeln und diese nach Berlin weiterzuleiten.

Baurecht für die Ostumgehung
Die Ostumgehung bekommt wahrscheinlich eine höhere Priorität als die Nordumgehung. Für die Realisierung ist wichtig, dass frühzeitig Baurecht geschaffen wird. Deshalb sollte Lauenburg den Bebauungsplan Industriegebiet Söllerwiesen umgehend überarbeiten und die Trassenführung für die B 209 neu dort einarbeiten. Das BAB wird das Vorgehen mit Staatssekretär Naegeli besprechen.

Mautausweichverkehr auf der B5
Die Bundesregierung plan laut NB eine generelle LKW-Maut zunächst auf allen vierspurigen Bundesstrassen und ab 2018 auf allen Bundesstrassen. Dann gibt es per Definition keine Mautausweichverkehre mehr und die jetzige LKW-Durchfahrts-sperrung entfällt. Was sich daraus für Lauenburg ergibt, ist ungewiss: ob mehr LKW-Verkehr (weil für die polnischen LKW die B5-Strecke kürzer ist als die A20-Strecke) oder weniger LKW-Verkehr (weil auf der A20 schneller gefahren werden darf als auf der B5). Eine Eindämmung des innerörtlichen LKW-Verkehrs ist dann nur durch bauliche Massnahmen (Kreisverkehre, Engstellen, Ampeln), oder durch ein generelles 7,5 t-Durchfahrverbot oder durch Nachtfahrverbote zu erreichen.

Verkehrskontrollen
Der Kreis freut sich über die Einnahmen infolge der Blitzerkontrollen auf B5 und Hafenstrasse. Andere Kontrollen (z.B. der Durchfahrtsberechtigung) sind schwierig und bei Ausweitung der Maut auf 7,5-Tonner sogar unmöglich, weil diese Fahrzeuge keine Frachtpapiere benötigen, die man kontrollieren könnte. Dennoch wird das BAB diesbezüglich ein Gespräch mit der Polizeidirektion in Ratzeburg führen.

Wir danken Herrn Brackmann für das Gespräch.

 

30.08.2015

Blitzeraktion in der Hafenstrasse

Anfang und Mitte des Monats hat die Strassenverkehrsbehörde an zwei Tagen wieder einmal die effektiven Fahrgeschwindigkeiten auf der B209/Hafenstrasse mit einem Präzisionsgerät gemessen. Während der Messdauer von ca. 7 Stunden wurden insgesamt 743 Fahrzeuge geblitzt, die die vorgeschriebenen 30 km/h überschritten. Im Einzelnen fuhren:

- 392 Fahrzeuge 31 - 40 km/h
- 283 Fahrzeuge 41 - 50 km/h
- 52 Fahrzeuge 51 - 60 km/h
- 6 Fahrzeuge 61 - 70 km/h
- 1 Fahrzeug 71 - 80 km/h

Es war also für die Behörde eine sehr "ertragreiche" Messaktion. Und was sagt uns dieses erschreckende Ergebnis?:
Wir müssen verstärkt auf die innerörtliche Verlegung der überlasteten B209 aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet hinwirken.

Dazu gehört, dass die Stadt Lauenburg Baurecht für die Verlagerung schafft, indem sie den Bebauungsplan "Industriegebiet Söllerwiesen" überarbeitet und dort eine Trasse für die Umgehungsstrecke festlegt, so wie dies im Bebauungsplan "Bahnhof" bereits geschehen ist, und zwar vorzugsweise auf dem vorhandenen, aber nicht genutzten Industriegleis.

Das BAB wird sich nach der parlamentarischen Sommerpause bei den politischen Parteien für dieses Vorhaben einsetzen.

 

23.07.2015

Gespräch mit Landrat Dr. Mager

Auf Anregung des BAB fand am 23.07.2015 bei der Verkehrsaufsicht des Kreises in Lanken ein Gespräch der drei BAB-Koordinatoren mit dem neuen Landrat, Herrn Dr. Mager, und Frau Stamer von der Verkehrsbehörde statt. Themen waren die Verkehrssituation auf der B5/Berliner Strasse und der B209/Hafenstrasse sowie die Sicherung und Förderung des Radverkehrs.

Das Gespräch war konstruktiv und von gegenseitigem Verständnis geprägt. Im Einzelnen wurde Folgendes vereinbart:

zur B5:
- Die Stadtvertretung hatte vor einiger Zeit die Ausweitung der 30 km/h-Zone auf das gesamte Stadtgebiet beschlossen und bei der Verkehrsbehörde beantragt; der Antrag wurde aber später wieder von der Stadt zurückgenommen. Die Begründung dazu ist nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund prüft die Verkehrsaufsicht z.Z. in Abstimmung mit dem LBV Lübeck die Anträge von zwei Lauenburger Bürgern, die 30 km/h-Begrenzung auf der B5 auch für die (bisher fehlenden) Abschnitte Horster Damm bis Heideweg und Europakreisel bis Ortsausgang West einzuführen. Die Prüfung wird in Kürze abgeschlossen sein.

- Die Überwachung des 12t-Durchfahrverbotes liegt in der Zuständigkeit der Polizei-Direktion Ratzeburg, (dem auch die Lauenburger Polizeistation untersteht). Das BAB wird zu dem neuen Leiter dieser Dienststelle ( Herr Michael Wilksen), Kontakt aufnehmen und häufigere Kontrollen, insbesondere der Durchfahrtsberechtigung, fordern. Solche Kontrollen der Fahrzeugpapiere sind ohne großen personellen und technischen Aufwand möglich.

- Der Kreis wird beim Land darauf hinwirken, dass ab Oktober 2015, wenn die Maut auch für LKW ab 7,5 t wirksam wird, die Ortsdurchfahrt Lauenburg ebenfalls für Mautflüchter ab 7,5 t gesperrt wird. Das würde bedeuten, dass die jetzige Beschilderung in Lauenburg und Geesthacht entsprechend geändert werden müsste.

zur Hafenstrasse:
- Die vom BAB geforderte Aufstellung von stationären Blitzern in der Hafenstrasse wurde bisher vom Kreistag abgelehnt. Das BAB wird den Landtag in dieser Sache noch einmal kontaktieren.

- Die vom BAB ersatzweise geforderte Aufstellung von stationären Geschwindigkeits-Anzeigern (“Smileys”) an der Hafenstrasse liegt allein in der Zuständigkeit der Kommune. Das BAB wird daher solche Anzeiger über die Stadtvertretung beantragen.

- Die Verkehrsaufsicht beklagt, dass bei mobilen Geschwindigkeits-Kontrollen die Messfahrzeuge häufig von Passanten und Anlieger-Fahrzeugen behindert werden. Der Kreis prüft nun die Möglichkeit, solche Kontrollen ungehindert von einem privaten Grundstück aus vorzunehmen.

zum Radverkehr:
- Der Kreis wird den LBV Lübeck um eine neuerliche Prüfung veranlassen, ob auf der Hafenstrasse im Bereich zwischen Marina und Sägemühlenweg die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg gegeben sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, weil viele Radfahrer den vorhandenen kanalseitigen Fussweg vom Bahnhof bis zur Schleuse benutzen und es dort keine sichere Möglichkeit zum Wechseln auf den gegenüber liegenden Fuss-/Radweg gibt. Gleiches gilt für Fussgänger an den Bushaltestellen Schleuse und Sägemühlenweg.

- Mit der gleichen Zielsetzung wird das BAB einen Antrag an die Stadtvertretung richten, auf der Hafenstrasse kanalseitig in Süd-Nord-Richtung einen Radfahr-Schutzstreifen einzurichten. Die Verkehrsaufsicht hat dagegen keine Bedenken, weil hier bereits die verkehrsrechtliche Voraussetzung von 30 km/h gilt.

 

09.03.2015

Firma BSI stellt Machbarkeitsstudie zur Verlegung der B 209 vor

Im Oktober 2014 hatte die Stadt Lauenburg einen ersten Planungsauftrag für die Verlegung der B 209 aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet erteilt. Jetzt legte das beauftragte Planungsbüro sein Recherche-Ergebnis dem Bau- und Planungsausschuss vor. Wichtigstes Ergebnis: die Verlegung ist machbar!

Es wurden mehrere Trassen für den Strassenverlauf und mehrere Varianten für die Knotenpunkte am Bahnhof und an der Einmündung in die B5 untersucht. Für die erforderliche Querung des Bahngeländes östlich des Lauenburger Bahnhofs wurden sowohl eine Überführungs- als auch eine Unterführungs-Variante geprüft und dabei der Überführung der Vorzug gegeben, obwohl diese Variante das Verkehrslärm-Problem in der Hafenstrasse nur unvollständig löst.

Abweichend von den Empfehlungen der BSI fordert das BAB folgende Änderungen an dem vorgestellten Konzept:

- Verzicht auf einen begleitenden Fuß-/Radweg
- Sperrung der Hafenstrasse für den LKW-Verkehr nach der Umwidmung von einer Bundesstrasse zur kommunalen Strasse
- Querung der Bahnlinie mit einer Unterführung statt mit einer Überführung
- Trassenverlauf im Industriegebiet auf der “Gleisanlage Nord” statt auf der Industriestrasse


Die Stadt muss jetzt eine politische Entscheidung herbeiführen, ob bzw. dass die Bahntrasse im Industriegebiet für den Bahnverkehr dauerhaft nicht mehr benötigt wird.

Ein ausführliche Stellungnahme mit allen Kritikpunkten finden Sie hier .

 

07.10.2014

BAB erreicht wichtiges Etappenziel:
Stadt Lauenburg erteilt Planungsauftrag für Ost-Umgehung

Nachdem die Landesregierung im Vorjahr sowohl die Ost-Umgehung (B 209) als auch die West-Umgehung (B 5) dem Bund zur Aufnahme in den "Vordringlichen Bedarf" des nächsten Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) vorgeschlagen hat, ist nun der erste Planungsschritt für die Realisierung der Ost-Umgehung seitens der Stadt auf den Weg gebracht worden: auf seiner gestrigen Sitzung hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen, eine Vorplanungsstudie zur Verlegung der B 209 auf eine Trasse südlich des Elbe-Lübeck-Kanals bei einem Hamburger Ingenieurbüro in Auftrag zu geben. Die Studie beinhaltet:
1. vorbereitende Arbeiten
2. Verkehrsanalyse/Verkehrsprognose
3. Maßnahmen-/Variantenentwicklung und Bewertung
4. Dokumentation und Bewertung

Wir gehen davon aus, dass das Büro etwa Anfang nächsten Jahres die Ergebnisse vorlegen wird, die dann in den politischen Gremien zu diskutieren sein werden.

Den BAB-Vorschlag für die östliche Ortsumfahrung Lauenburgs sehen Sie hier rechts im Bild (zum Vergrössern bitte anklicken!).

 

07.03.2014

Gespräch mit BM Thiede

Nach der Veröffentlichung eines Offenen Briefes an BM Thiede hatte uns dieser zu einem Gespräch über das Thema Stadtentwicklung eingeladen. Wir konnten unsere Bedenken bezüglich ganzheitlicher Stadtplanung, Durchführung von Verkehrsmaßnahmen und wirtschaftlicher Stadtentwicklung vortragen und wurden seitens des BM über die geplanten bzw. eingeleiteten Initiativen der Stadt informiert. Es war wohl in beiderseitigem Sinne ein fruchtbarer Gedankenaustausch.

 

09.01.2012

Nachruf für Hugo Kuhne

Mit Bestürzung und großem Bedauern haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass Hugo Kuhne am 04. Januar 2014 unerwartet verstorben ist. Er war ein BAB-Mitarbeiter der ersten Stunde, immer einsatzbereit für unsere Ziele.

Wir trauern um einen lieben Menschen und möchten seinen Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aussprechen.

 

12.12.2013

Die Stadt braucht ein übergreifendes Mobilitätskonzept!

Auf unserem gestrigen Stammtisch haben wir uns mit den “Verkehrsentlastungs”- Vorschlägen der Bündnis90/Grünen befasst und sie mit unseren ureigenen Vorschlägen verglichen. Hier in Kürze das Ergebnis:

Eine durchgehende Tempo-30-Zone auf der B5 bzw. für das gesamte Stadtgebiet ist o.k. Diese Forderung steht auch im Lärmaktionsplan (LAP). Sobald der LAP verabschiedet ist, werden wir die Stadt auffordern, bei Land und Kreis die kurzfristige Umsetzung der Massnahme einzufordern.

Eine schrittweise Umsetzung des vorhandenen Radverkehrkonzeptes ist ebenfalls o.k. und durch Anträge von SPD und LWG an die Stadt bereits eingeleitet.

Die Forderung nach einer Erhöhung der Bußgelder für Mautflüchter ist zwar wünschenswert, aber außerhalb der Zuständigkeit von Land und Kreis und daher für die Kommune als unrealistisch einzustufen.

Das Gleiche gilt für die Forderung nach einer Ausweitung der Mautpflicht auf alle LKW. Auch dies ist in der Kompetenz des Bundes und damit für uns unrealistisch.

Ähnlich ist es mit der Forderung nach Gemeinschaftsstrassen bzw. “Shared Space”-Strassen. Die sind in der STVO nicht vorgesehen; dort gibt es nur “verkehrsberuhigte Zonen” für innerörtliche Strassen. Eine generelle Zulassung für Bundesstrassen wird es (trotz einiger laufenden Experimente wie z.B. in Bohmte) auf absehbare Zeit nicht geben. Also: unrealistisch.

Was bleibt also, wo können wir kommunalpolitisch etwas tun:

Vielleicht beim ÖPNV. Das muss im Detail geprüft werden. Ob und wieviel das für die Verkehrsberuhigung bringt? Da müssen Experten ran.

Mit Sicherheit bei der Verkehrsbelastung der B5 durch den Transit-Schwerlastverkehr. Wie soll die Erneuerung des Ortskernes Oberstadt gelingen, wenn der Transit-LKW-Verkehr das Geschäftszentrum durchteilt und massiv beeinträchtigt? Auf diese von BAB-Mitglied Martin Janszen an die “Zukunftswerkstatt” gestellte Frage haben weder die Investoren noch die Stadt eine Antwort gegeben. Es muss aber etwas geschehen, wenn die Stadterneuerung nachhaltig gelingen soll (siehe hierzu auch das Memo von Martin H.H. Janszen auf "BAB-Zitate").

Es gibt mehrere Optionen:

1. Abwarten, bis irgendwann die Nordumgehung kommt (hilft uns jetzt nicht);

2. konsequente Kontrolle des Transit-Schwerlastverkehrs (wird vom Landrat als personell und organisatorisch nicht machbar abgelehnt);

3. innerörtliche Verlegung der B5/B209 aus der Hamburger/Berliner Strasse in die Reeperbahn (entlastet das Zentrum, belastet aber die Peripherie);

4. Sperrung der Ortsdurchfahrt für alle LKW >7,5 t (trifft auch den Quell- und Zielverkehr, nicht aber die Anlieger).

Zur Lösung dieser Problematik brauchen wir dringend ein übergreifendes Mobilitätskonzept, welches als städtisches Vorhaben im Rahmen der Stadtentwicklung “Ortskern Oberstadt” von Verkehrsfachleuten und mit breiter Bürgerbegleitung erarbeitet werden muss.

 

29.11.2013

Anregungen für die "Zukunftswerkstatt"

Gestern veranstaltete die Stadt eine Einwohnerversammlung zur Vorbereitung der nächsten "Zukunftswerkstatt", die Ende Januar stattfinden soll. Das BAB hat dazu der Moderatorin zwei Arbeitspapiere mit Forderungen und Anregungen zu den Themen "Lärmaktionsplan und Schwerlastverkehr" sowie "Sicherung und Förderung des Radverkehrs" übergeben und um deren Behandlung bzw. Beratung auf der geplanten Sitzung gebeten.

 

24.10.2013

Resolution zur Ortsumgehung verabschiedet

Schon vor einigen Wochen hat das BAB eine Resolution zur baldigen Realisierung der Lauenburger Ortsumgehung entworfen und diese über die Lauenburger Wählergemeinschaft (LWG) an die Stadtvertretung herangetragen mit dem Ziel, eine möglichst breite Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Maßnahme einzuholen. Aber schon bei der ersten Beratung im Bau- und Planungsausschuss wurde klar, dass zu diesem für Lauenburg so wichtigen Thema keine einheitliche Meinung besteht: während die Bündnis 90/Grünen zwar die Ostumgehung, also die innerörtliche Verlegung der B 209 aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet, mittragen wollten, gleichzeitig aber die Nordumgehung im Zuge der B 5 aus ökologischen Gründen strikt ablehnten, waren die Fraktionen von CDU und SPD einhellig der Meinung, dass beide Ortsumgehungen dringend erforderlich seien und darum von der Landesregierung eingefordert werden sollten.

Ein Kompromissvorschlag der LWG, die Ostumgehung von der Landesregierung explizit zu fordern und für die B 5 zwar umfassende Entlastungsmassnahmen zu verlangen, nicht aber ausdrücklich die Nordumgehung als Lösung des Verkehrsproblems zu benennen, war wiederum für die CDU-Fraktion nicht akzeptabel.

So verlief denn auch die 2. Beratung in der Stadtvertretung vom 23.10. kontrovers: mit 17 Ja-Stimmen (CDU, SPD, LWG) und 3 Nein-Simmen (Bündnis 90/Grüne) wurde die von der LWG eingebrachte Resolution zwar mit großer Mehrheit verabschiedet, aber die erhoffte Einmütigkeit aller Fraktionen inclusive der Grünen konnte nicht erreicht werden. Das BAB bedauert dies außerordentlich, hofft aber, dass die Bündnis90/Grünen sich konstruktiv an der späteren Umsetzung beteiligen werden.

Gemäß dem obigen Beschluss wird nun die Stadtverwaltung die folgende Resolution zur Landesregierung auf den Weg bringen:

“Die Stadtvertretung Lauenburg/Elbe fordert die Verlegung der B 209/Süd aus der Hafenstrasse auf eine Trasse südöstlich des Elbe-Lübeck-Kanals. Für die Verlegung könnte auf das vorhandene Strassennetz im Industriegebiet Aue- und Söllerwiesen zurückgegriffen werden. Auch die Benutzung des bereits vorhandenen Verteidigungsweges parallel zum Stecknitzdeich böte sich an.

Die Stadtvertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Land Schleswig-Holstein sowohl eine östliche Umfahrung Lauenburgs im Zuge der B 209/Süd als auch die nördliche Ortsumgehung der B5/209 dem Bund zur Aufnahme in die Kategorie des “vordringlichen Bedarfs” für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorgeschlagen hat.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, mit dem Planungsverfahren zur innerörtlichen Verlegung der B 209/Süd kurzfristig zu beginnen und auch die Planung der nördlichen Ortsumfahrung Lauenburgs im Zuge der B5 unter Einbeziehung der Umlandgemeinden in Angriff zu nehmen, damit beide Vorhaben aufeinander abgestimmt werden.”

 

26.07.2013

Antwort von BMV-Staatssekretär Ferlemann

Mit Datum vom 22.07.2013 hat Staatssekretär Enak Ferlemann ausführlich schriftlich auf das am 24.05.2013 vom BAB an ihn übrreichte Memorandum "Innerörtliche Verlegung der B209 aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet Söllerwiesen" geantwortet. Das komplette Antwortschreiben finden Sie hier .

Seine wesentlichen Aussagen sind:

1. eine innerörtliche Verlegung der B209 aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet Söllerwiesen wird im Sinne unseres Vorschlages bereits durch die zuständige Strassenbauverwaltung des Landes Schleswig- Holstein geprüft. .... Es müssen jedoch noch weitere Untersuchungen vom Land durchgeführt werden. Die Prüfung einer innerörtlichen Verlegung kann als erster Planungsschritt betrachtet werden.

2. die abschließende Entscheidung über die Dringlichkeit eines Vorhabens trifft der Deutsche Bundestag; ... voraussichtlich jedoch nicht vor 2015.

3. die von uns ebenfalls vorgeschlagene Zurückstellung des Neubaus der Strassenbrücke am Horster Damm über den ELK kann nicht mehr berücksichtigt werden, da der Ersatzneubau bereits begonnen wurde und in 2014 abgeschlossen sein soll.

Das BAB wird nunmehr die Unterstützung der gesamten Lauenburger Stadtvertretung für die Innerörtliche Verlegung der B209, aber auch für die Planung der nördlichen Ortsumfahrung Lauenburgs einfordern.

 

24.05.2013

BMV Staatssekretär Ferlemann in Lauenburg

Auf Einladung der CDU war Staatssekretär Enak Ferlemann aus dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) nach Lauenburg gekommen. In einer öffentlichen Versammlung im "Halbmond" nahm er vor etwa 250 Gästen Stellung zu verkehrspolitischen Fragen, wie der Zukunft des Wasser- und Schiffahrtsamtes und des Elbe-Lübeck-Kanals. Das BAB hatte damit Gelegenheit, auf die innerstädtische Verkehrsproblematik hinzuweisen. Wir haben das genutzt, um dem Staatssekretär ein Memorandum mit dem Titel "Innerörtliche Verlegung der B 209/Süd aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet Söllerwiesen" vorzutragen und zu übergeben. Den kompletten Text des Memorandums finden Sie hier .

Herr Ferlemann, der im BMV die Fortschreibung des Bundes-Verkehrs-Wege-Planes (BVWP) koordiniert, hat auf unsere Darlegungen positiv reagiert und uns folgendes mit auf den Weg gegeben:

- er wird Kontakt zu unserem LVM Meyer aufnehmen und mit ihm über unseren Vorschlag, die B209/Süd innerörtlich aus der Hafenstrasse in das Industriegebiet Söllerwiesen zu verlegen, sprechen.

- er wies darauf hin, dass die Planungshoheit für ein solches Vorhaben beim Land SH liegt, und dass nach dem derzeit gültigen BVWP die Planung schon jetzt mit Landesmitteln in Angriff genommen werden könnte;

- er wies ferner darauf hin, dass der Bund für die anschliessende Finanzierung des Bauvorhabens zuständig sei, wenn das Vorhaben seitens des Landes zum "vordringlichen Bedarf" in den nächsten BVWP angemeldet würde. Dies ist uns bereits von der Landesregierung positiv beschieden worden.

- er machte den zusätzlichen Hinweis, dass in besonderen Situationen immer auch Verschiebungen in der Prioritätenliste des BVWP möglich seien. Wir haben das so verstanden, dass bei der gegebenen extremen Überlastung der Hafenstrasse und vor dem Hintergrund eines prognostizierten Zuwachses im Güterverkehr von und zum Hamburger Hafen von 130 % (!) bis zum Jahre 2030 eine (relativ kleine, aber wirkungsvolle) Massnahme wie die Innerörtliche Verlegung einer nur 1,5 km kurzen Strecke auch kurzfristig möglich sei.

Das BAB wird nunmehr im Konsens mit allen im Stadtparlament vertretenen Parteien darauf hinwirken, dass sich BMV und LMV untereinander abstimmen und gemeinsam einen Fahrplan für die Planung der Verlegung und die anschliessende Realisierung aufstellen.

 

11.04.2013

Antrag abgeschmettert!

Mit Widerspruchsbescheid vom 11.04.13 hat der Landrat unseren "Antrag auf weitere verkehrsregelnde Massnahmen ..." endgültig abgeschmettert, und zwar mit folgenden Begründungen:

- die Verkehrsmengen und die LKW-Anteile seien streng nach RLS-90 ermittelt worden und damit "allein massgebend".

- die von uns monierten Abweichungen der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten von den Sollgeschwindigkeiten seien "nicht besonders auffällig".

- dass die B209 in Lauenburg n i c h t für den 12t-Durchgangsverkehr gesperrt worden sei, sei eine Entscheidung der Landesregierung in Kiel. "Jedes Land kann eine solche Entscheidung in eigener Kompetenz und Verantwortung treffen."

- die (niedrigeren) Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung seien für strassenverkehrsrechtliche Massnahmen nicht anwendbar. Für diese treffe die Strassenverkehrsbehörde die Entscheidung "grundsätzlich auch weiterhin nach Maßgabe der Strassenverkehrsordnung."

- die vom Landrat getroffene Entscheidung sei keine "gebundene, sondern eine Ermessensentscheidung."

Basta!

 

25.03.2013

Gespräch mit Staatssekretär Dr. Frank Nägele in Lauenburg

Auf Einladung des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Dr. Frank Nägele, fand am 25.03.2013 eine erneute Beratung zu den Verkehrsproblemen und den damit einhergehenden Lärmbelastungen der Lauenburger Bürger statt. Damit wurde der Dialog zwischen „Kiel“ und dem BAB fortgesetzt.

Teilnehmer:
Olaf Schulze, Landtagsabgeordneter der SPD
Wolfgang Genczik, Erster Stadtrat Lauenburg,
Tanja Stamer, Fachdienst Straßenverkehr/Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Jens Sommerburg, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH/ NL Lübeck
Heiko Metz, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH/ NL Lübeck
Günther Aviszus, BAB
Jürgen Mähl, BAB
Dr. Bernhard Radomski, BAB
Karl Heinz Fielhauer, BAB

Nach kurzem Vortrag über die Ergebnisse der Verkehrszählung wurde seitens des BAB klargestellt, dass diese dem BAB bereits bekannt und im Antrag an den Landrat auf verkehrsregelnde Maßnahmen enthalten waren. Der vom BAB eingelegte Widerspruch gegen die Entscheidung des Landrates sei aus Kieler Sicht nachvollziehbar. Bei Ablehnung des Widerspruchs wäre eine Klage legitim.

Vom BAB erwarteten Konsequenzen aus Kiel zur Lärmreduzierung wurden nicht vorgetragen. Wir unterstellen, dass die Beratung unzureichend vorbereitet wurde. Dies war auch daran ersichtlich, dass die Festlegung auf der letzten Beratung des Ministers mit dem BAB - nämlich die Prüfung möglicher baulicher Maßnahmen auf der B209/Hafen-straße – dem Staatssekretär nicht bekannt waren.

Bezüglich der Aufnahme der Ortsumgehungen in den „vordringlichen Bedarf +“ sieht Herr Dr. Nägele keine Möglichkeit. Den Vorschlag des BAB zur innerörtlichen Verlegung der B209/Hafenstraße (Ostumgehung) wird der Staatssekretär prüfen lassen. Weder in Kiel noch in Ratzeburg wurde bisher eine derartige Lösung in Erwägung gezogen, welche wesentlich kostengünstiger als eine Umgehungsstraße ist. Eine entsprechende Skizze wurde übergeben und erläutert.

Dr. Nägele werde die 12 Tonnen-Sperrung der B209/Hafenstraße für den Transitverkehr prüfen und sah dabei keine besonderen Probleme, zumal die Sperrung der B 209 in Niedersachsen von der Verkehrsbehörde in Hannover bestätigt wurde.


Herr Dr. Nägele wurde gebeten, „politischen Druck“ auf Niedersachsen hinsichtlich der beabsichtigten Elbbrücke im Amt Neuhaus auszuüben, da damit der Verkehr in Lauenburg um ca. täglich 2000 PKW reduziert werden könnte.

Dr. Nägele sagte zu, dem BAB spätestens bis zur Sommerpause die Ergebnisse der sich aus dem heutigen Gespräch eingeleiteten Maßnahmen mitzuteilen.

 

04.03 2013

Widerspruch

Mit heutigem Datum haben wir Widerspruch gegen den Bescheid des Landrates vom 08.02.2012 erhoben und eine ausführliche Begründung beigefügt. Den Text des Widerspruchs finden Sie hier .

Unseren dem Widerspruch beigefügten Vorschlag für die östliche Ortsumfahrung Lauenburgs sehen Sie hier rechts im Bild (zum Vergrössern bitte anklicken!).

 

15.02.2013

Endlich! Der Landrat hat geantwortet.

Mit Postzustellungsurkunde vom 9.2.2013 hat uns der Landrat auf unser Schreiben vom 29.02.2012 geantwortet. Auf fast 8 Seiten setzt er sich - sehr ausführlich - mit unserem “Antrag auf Verkehrsregelnde Massnahmen aus Lärmschutzgründen auf der B5 und B 209 (Hafenstrasse)” auseinander und fügt seinem Schreiben auch noch zwei insgesamt 78 Seiten umfassende Gutachten des Landesbetriebes Strassenbau und Verkehr (LBV) in Lübeck bei. Wahrlich eine Fleissarbeit mit vielen Details und viel Substanz, aber auch mit vielen Widersprüchen und Ungereimtheiten, die wir Ehrenamtler jetzt erst mal sichten und verarbeiten müssen. Darum sei hier und heute nur das in zwei Sätzen komprimierte Ergebnis der Antwort wie folgt zitiert: “Neben Ihren Interessen habe ich auch die Interessen der von den geprüften Maßnahmen Betroffenen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen nicht verhältnismäßig.”

Wir werden nunmehr den Bescheid eingehend prüfen und ihn sicher nicht ohne Widerspruch hinnehmen. Den kompletten Bescheid finden Sie hier .

 

06.01.2012

Schwarzenbek: Ortsumgehung ade

Das ist doch mal ein sehr informativer Artikel in den "Lübecker Nachrichten" von heute. Besonders interessant ist, welche Gründe die Protagonisten für die "unendliche" Verzögerung des Projektes anführen:

MdB Norbert Brackmann (CDU): "Die Mittel für 2013 sind futsch, weil die Pläne nicht fertig sind. Es gibt keine einzige baureife Maßnahme in Schleswig-Holstein. Das muss ein strukturelles Problem sein." Was er nicht sagt: dass seine Partei, die CDU, bis vor kurzem über viele Legislaturperioden die Regierungsverantwortung in Kiel getragen und den Verkehrsminister gestellt hat und deswegen das "strukturelle Problem" bei den zuständigen Landesbehörden entweder übersehen oder sogar verursacht hat.

Stadtvertreter Hans-Joachim Delfs (CDU): "Das Planungsverfahren musste neu aufgelegt werden, obwohl die Käufer damals genau wussten, wo sie ihr Haus bauten, und die Grundstücke etwas günstiger waren." Was er nicht sagt: dass durch die sachlich begründeten Klagen der Bürger Planungsmängel aufgedeckt wurden und darum zusätzliche Lärmschutzmassnahmen notwendig waren. Genau deswegen gibt es das Planfeststellungsverfahren.

Torsten Conradt, Direktor des zuständigen Landesbetriebes Strassenbau: "Aufgrund der oranisatorischen Veränderungen in der Planfeststellungsbehörde infolge der Regierungsneubildung in SH ..... kann ich noch keinen belastbaren Terminablauf aufzeigen." Und weiter: man müsse zwischen politischer Willensbildung und möglicher Realisierung von Projekten unterscheiden.

Ich interpretiere das mal so: offenbar haben die neuen "politischen Willensbilder" in Kiel das "strukturelle Problem" bei den Landesbehörden erkannt und wollen es durch eine Neuorganisation beheben, was dann in der Folge hoffentlich zu einer Beschleunigung der Planungen führt. Das ist doch immerhin ein Lichtblick!

 

13.12.2012

Ministergespräch in Kiel

Am 13.12.2012 fand in Kiel eine weiteres Gespräch mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr Reinhard Meyer und Vertretern des BAB statt, an welchem auch der Abteilungsleiter Meyenberg und die SPD Pressesprecherin Frau Voss teilnahmen. Damit wurde die Zusage des Ministers eingelöst, welche er im August 2012 bei seinem Besuch in Lauenburg dem BAB gegeben hatte.

Was sind die Ergebnisse:

1. Die bisher von den Landesregierungen SH und MV angestrebte Bemautung der B5 wird nicht weiter verfolgt. Der diesbezügliche Antrag an den Bundesverkehrsminister soll zurückgezogen werden. Damit werden die Argumente des BAB und die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigt.

2. Die bisherigen Gespräche mit Niedersachsen mit dem Ziel, die dort verfügte Sperrung des Schwerlastverkehrs über 12 t auf der B 209 zurückzunehmen, führten bislang zu keinem Erfolg.

Diese Sperrung entspricht jedoch nicht dem Rechtsverständnis von SH. Weitere Gespräche dazu sollen folgen. Eine 12t-Sperrung der Hafenstraße schließt das Land SH prinzipiell aus. Zur notwendigen Verkehrsberuhigung soll jedoch zu gegebenem Zeitpunkt über bauliche Maßnahmen (Ampelregelungen, Nachfahrverbot, Fußgängerschutzwege) usw. entschieden werden.

3. Die Landesregierung SH berät gegenwärtig über die nächste Anpassung des Bundesverkehrswegeplanes. Dabei ist beabsichtigt, die Lauenburger Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf aufnehmen zu lassen. Es blieb offen, welche Ortsumgehung gemeint ist. Es entstand der Eindruck, dass nicht bekannt war, dass sowohl eine nördliche als auch östliche Ortsumgehung möglich und erforderlich sind. Unsere Erläuterungen, dass eine östliche Ortsumgehung mit wesentlich geringerem Aufwand realisierbar wäre und kurzfristig das „Problems Hafenstraße“ lösen könnte – zumal es eigentlich eine innerstädtische Angelegenheit ist - wurde aufmerksam zur Kenntnis genommen. Olaf Schulze (MdL) wird dazu auch ein weiteres Gespräch mit einem Vertreter der Deutschen Bundesbahn führen.

4. Bezüglich der Verkehrsbelastung auf der B 209 (Hafenstraße) hat das Ministerium ein erneutes Gutachten beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Lübeck eingeholt, dessen Auswertung Anfang Januar abgeschlossen sein soll. Unserer Bitte, uns diese Auswertungsergebnisse direkt zur Verfügung zu stellen, wurde zugestimmt. Ende Januar soll in Lauenburg das Ergebnis erläutert und entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgestellt werden. Dabei wurde deutlich, dass es offensichtlich zwischen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises und dem Landesumweltministerium (zuständig für Lärmaktionsplanung) und dem Landesverkehrsministerium (zuständig für Verkehrsmaßnahmen) unterschiedliche Kenntnisse zu bisherigen Verkehrszählungen und deren Ergebnissen gibt. Befremdlich war auch, dass Herrn Meyenberg die für SH bisher festgelegten Lärmgrenzwerte für Tag-/Nachtbelastung nicht geläufig waren. Daher verwunderte es auch nicht, dass ihm auch die von den Kommunen im „Lärmseminar Lübeck“ einheitlich beschlossenen Lärmgrenzwerte nicht bekannt waren (65 dB am Tage, 55 dB nachts).

5. Am Schluss wurde dem Minister vom BAB ein Memorandum übergeben, in welchem wir Fragen und Forderungen zur Lösung von Verkehrsproblemen in Lauenburg gestellt haben.

Olaf Schulze sei an dieser Stelle gedankt, dass er das Gespräch mit dem Minister vermittelte und alle organisatorischen Maßnahmen perfekt realisierte.

P.S. Am 14.12. erhielten wir ein Schreiben des Landrates Krämer, mit welchem er mitteilte, dass seine Straßenverkehrsbehörde mit der Auswertung relevanter Unterlagen begonnen habe und dass nach Abschluss über den Antrag des BAB auf weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen auf der B 5 und B 209 in Lauenburg entschieden werde. Wir sind gespannt, ob Auswertung und Schlussfolgerungen der unteren Verkehrsbehörde mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen des Ministeriums übereinstimmen.

 

18.11.2012

Antwort des Landrates

Wir haben eine weitere Antwort des Landrates auf unser Schreiben vom 29.02.2012 erhalten. Nachdem er uns vor einigen Wochen um Geduld und Verständnis für die Verzögerung gebeten hatte, weil ihm die aus Kiel zugesagten Verkehrszahlen noch nicht vorlägen, hatten wir jetzt mit einem Ergebnis gerechnet. Um so enttäuschter müssen wir feststellen, dass wir jetzt wieder nur hingehalten werden. Der Kreis will - im Hinblick auf die anstehende Lärmaktionsplanung der Stadt Lauenburg - zunächst deren Ergebnis abwarten und sich dann mit dem Land über das weitere Vorgehen abstimmen. Den kompletten Brief finden Sie hier .

Wir haben dem Landrat umgehend geantwortet und unsere Enttäuschung zum Ausdruck gebracht, dass sich der Kreis offenbar in der Sache gar nicht positionieren wolle, und dass wir es für unangemessen halten, länger als ein ganzes Jahr auf eine substanzielle Antwort warten zu müssen. Unser Antwortschreiben, welches wir auch dem Kreispräsidenten und den Fraktionen im Kreistag zugeleitet haben, finden Sie im Wortlaut hier .

 

16.11.2012

Lärmaktionplanung

Am 08.11.2012 fand auf Einladung des Büros "Zukunftswerkstatt Hamburg" in Lübeck ein Workshop für kommunale Bedienstete zum Thema Lärmaktionsplanung statt, an welchem das BAB mit 4 Akteuren teilnehmen konnte. Wir vom BAB haben auf diesem Seminar viel gelernt und unsere Erkenntnisse jetzt in einem Schreiben an den Bürgermeister, den Bürgervorsteher und die Fraktionen der Stadtvertretung zusammen gefasst, verbunden mit sehr konkreten Vorschlägen und Empfehlungen.

Das komplette Schreiben finden sie hier .

 

06.08.2012

Gespräch mit Wirtschaft- und Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) und MdL Olaf Schulze (SPD)

Das von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) dem BAB zugesagte Gespräch mit Verkehrsminister Reinhard Meyer und MdL Olaf Schulze fand am 06.08. im Magistratssaal im Schloss statt. Weitere Teilnehmer waren der Abteilungsleiter Günther Meyenberg vom Verkehrsministerium, Herr Hoffmann vom Landesbetrieb Verkehr in Lübeck, Frau Tanja Stamer von der Verkehrsaufsicht des Kreises, zwei Vertreter der IHK Lübeck sowie von der Stadt Lauenburg BM Thiede, BV Lojek und Bauamts-Leiter Nieberg. Das BAB war vertreten durch Dr. Benno Radomski, Günther Aviszus und Jürgen Mähl.

Hier in Kürze einige Anmerkungen zum Inhalt des Abstimmungsgesprächs, welches vom allseitigen Bemühen um Verständigung geprägt war:

- das Land wird sich dafür einsetzen, dass die Lauenburger Ortsumgehung bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 wieder in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird;

- das Land wird kurzfristig Gespräche mit Niedersachsen und Meck-Pomm führen, um einen Konsens über die Sperrung der B209 für den >12t-Durchgangsverkehr zu finden;

- das Land wird in den nächsten Tagen an der Kanalbrücke Horster Damm ein Schild aufstellen, welches die LKW-Fahrer auf die >12t-Sperrung der B209 ab Artlenburg hinweist, um die "LKW-Sackgasse" zu entschärfen;

- das Land will mit dem Kreis beraten, ob in der Hafenstrasse die Geschwindigkeitskontrollen durch eine stationäre und eine zusätzliche mobile Blitzeranlage effizienter gemacht werden können; auch die Möglichkeit eines Nachtfahrverbotes für schwere LKW soll geprüft werden;

- die Stadt wird in Kürze die Aufstellung des "Lärmaktionsplanes" an ein Ing.-Büro in Auftrag geben, welches dann bis Mitte 2013 einen detaillierten Lärmkataster sowie Empfehlungen für künftige Massnahmwen erarbeiten wird;

Hier das Facit der Beteiligten:

Verkehrsminister Meyer: "Lauenburgs Königslösung kann nur der Bau einer Ortsumgehung sein."

Bürgermeister Thiede: "Bis zu einer dauerhaften Lösung kann es noch dauern. Aber die Bürger können sicher sein, dass man sich um ihre Probleme kümmert."

Günther Aviszus und Jürgen Mähl vom BAB: "Unter der neuen Leitung hat das Verkehrsministerium die bisher von der ehemaligen Staatssekretärin Tamara Zieschang (CDU) praktizierte Blockadehaltung aufgegeben. Wir haben dort jetzt einen Fuss in der Tür und werden ernst genommen."

Abschliessend sprach der Minister den Beteiligten eine Einladung zur Fortsetzung des Gesprächs in Kiel im Spätherbst aus. Dafür bedankte sich Dr. Radomski und "versprach" dem Minister seinerseits, dass das BAB in der Sache permanent am Ball bleiben werde.

 

15.04.2012

Gespräch des BAB mit Torsten Albig (SPD)

Auf Initiative des SPD-Landtagsabgeordneten Olaf Schulze fand heute im Restaurant “Halbmond” ein Informationsgespräch zwischen dem SPD-Ministerpräsidenten-Kandidaten Torsten Albig einerseits und dem BAB andererseits statt. Herr Albig, der im Zuge seiner Wahlkampagne in Lauenburg zu Besuch war, nahm sich eine Stunde Zeit, um sich unsere Kritik an der gegenwärtig herrschenden Verkehrssituation und unsere Vorschläge zur Verbesserung der Lage anzuhören. Wir konnten ihm vor allem klar machen, wie dringend eine länderübergreifende Abstimmung mit Niedersachsen ist, um die “Schwerlaster-Sackgasse” in Hohnstorf zu beseitigen, und um ein gemeinsames Konzept für eine innerörtliche Verlegung der B209 von der Hafenstrasse in das Industriegebiet zu planen und möglichst zeitnah zu realisieren. Im übrigen konnten wir Herrn Albig wohl auch von der Ernsthaftigkeit und Seriosität unserer Bemühungen um die Verkehrslärm-Reduzierung in Lauenburg überzeugen.

Für den Fall, dass er Ministerpräsident wird, machte uns Herr Albig abschliessend folgende Zusagen:

1. nach der Regierungsbildung und noch vor der Sommerpause die Einberufung eines gemeinsamen Abstimmungsgespräches mit Vertretern der Landesregierung, Vertretern der Stadt Lauenburg einschliesslich des BAB sowie anderen tangierten Interessengruppen.

2. bis zum Jahresende durch das zuständige Ministerium die Erstellung eines Rahmenplanes, wie die Verkehrsprobleme Lauenburgs auf der B5 und der B209 in Abstimmung mit den Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie mit dem Bundesverkehrsministerium planerisch angegangen werden sollen, auch und vor allem im Hinblick auf den prognostizierten Zuwachs des Warenverkehrs um 100% im Hinterland des Hamburger Hafens.

Das ist immerhin etwas und deutlich mehr, als wir bisher von der CDU-geführten Landesregierung an Zusagen bekommen haben.

 

20.03.2012

Antwort des Landrates

Auf unser Schreiben vom 29.02.1012 hat der Landrat jetzt geantwortet und unser Schreiben als "Antrag auf weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen auf der B5 und B209 in Lauenburg" gewertet. Der Kern seiner Antwort lautet: "Ich nehme Ihren Antrag zum Anlass, durch meine Strassenverkehrsbehörde noch einmal intensiv überprüfen zu lassen, ob weitere, über die bisher bereits getroffenen strassenverkehrsrechtlichen Beschränkungen oder Verbote hinaus, gehende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden sollen."

Wir begrüssen diese Position und haben Verständnis dafür, dass die zugesagte Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die komplette Antwort des Landrates finden sie hier .

 

01.03.2012

Brief an den Landrat

Das BAB hat heute per Brief den Landrat des Kreises Hzgt. Lauenburg aufgefordert, zur Verkehrssituation in Lauenburg Stellung zu nehmen. Nachdem unsere Apelle an die Landesregierung, wirksame Massnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms zu ergreifen, völlig wirkungslos gebieben sind, erscheint es uns dringend geboten, in dieser Sache nunmehr auch an den Landrat als Verkehrsaufsicht des Kreises heranzutreten. Wir fordern ihn mit unserem Schreiben auf, so wie der Landrat des Landkreises Lüneburg zum Schutze seiner Bürger ein >12t-Durchfahrtsverbot auf der B209 zwischen Hohnstorf und Lüneburg verfügt hat, endlich auch für die Lauenburger Bürger an der B209 aktiv zu werden und sie vor dem nachweislich die gesetzlichen Grenzwerte deutlich übersteigenden Lärm zu schützen.

Den kompletten Brief finden Sie hier .

 

29.02.2012

Kleine Anfrage an den Landtag

Der Landtagsabgeordnete Olaf Schulze (SPD) hat - in Abstimmung mit dem BAB - eine sog. Kleine Anfrage an den Landtag in Kiel mit gezielten Fragen zur Verkehrssituation in Lauenburg gerichtet. Seit heute liegt nun die Antwort der Landesregierung vor, die Sie hier aufrufen können.

Wer die Antwort gelesen hat, weiss, dass die Landesregierung "die Interessen der Betreiber schwerer Lastkraftwagen" höher einstuft als "die Schutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner der Hafenstrasse", weil deren Anliegen angeblich "rechtlich nicht zu begründen" ist. Das kann ja nur heissen, dass die nachgewiesene erhebliche Überschreitung der Lärmgrenzwerte in der Hafenstrasse in den Augen der Regierung keine rechtliche Relevanz hat. Das werden wir dann wohl auf dem Rechtswege prüfen lassen müssen.

 

12.01.2012

Dr. Zieschang - sozusagen -
schlägt uns heftig auf den Magen

Das war eine herbe Enttäuschung, was die Frau Staatssekretärin uns da gestern an "ollen Kamellen" auf der Verkehrskonferenz vorgetragen hat:

- keinerlei Einsicht, dass gegen die extreme Lärmbelastung der Anwohner der Hafenstrasse etwas getan werden muss,

- keinerlei Bemühungen, die "Schwerlaster-Sackgasse" Hohnstorf/Artlenburg aufzuheben; stattdessen die Behauptung, für eine >12t-Sperrung der Hafenstrasse würden die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Niedersachsen beweist das Gegenteil!!!

- die irrwitzige Behauptung, der Weiterbau der A20 von Bad Segeberg nach Westen würde für Lauenburg eine Entlastung bringen. Da lachen ja die Hühner!

- das Eingeständnis, dass das Land SH weiterhin die Bemautung der B5 anstrebt, obwohl diese nur 2-spurig ist und deshalb eine Sondererlaubnis benötigen würde.

Dies ist Verkehrspolitik nicht für die Bürger, sondern gegen die Bürger. Wir werden das bei der Landtagswahl am 6. Mai zum Ausdruck bringen.

Bitte lesen Sie auch die heutigen Artikel in der Bergedorfer Zeitung und in den Lübecker Nachrichten.

 

15.12.2011

Termin der Verkehrskonferenz: 11.01.2012

Nun steht er endlich fest, der Termin für die vom BAB seit langem geforderte und von BM Thiede versprochene "Verkehrskonferenz". Es ist der 11. Januar 2012, um 18:00 Uhr. Die öffentliche Veranstaltung findet in der Heinrich-Osterwold-Halle statt und ist (wohl aus finanziellen Gründen) eingebettet in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Sie wird moderiert werden von Frau Katrin Fahrenkrug vom Institut Raum und Energie in Wedel. Fachvorträge werden halten:

- Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang vom Landesverkehrsministerium zum Thema "Verkehrsbelastung der B5 und der B209 - die Position des Landes als verantwortlicher Träger"

- Dr. Dirk Jürgens vom Landes-Umweltministerium zum Thema "Luftschadstoffmessungen an der B5 - Ergebnisse, Bewertung und Schlussfolgerungen"

- Christian Popp vom Lärmkontor Hamburg zum Thema "das Instrument EG-Umgebungslärmrichtlinie"

Nach den Vorträgen soll in "Kleingruppen" diskutiert und abschliessend von der Stadt Lauenburg ein Facit der Veranstaltung gezogen werden.

Das BAB geht in diese Veranstaltung mit dem Ziel, dass von den Referenten möglichst kurzfristig wirkende Massnahmen zur Lärmreduzierung an B5 und B209 aufgezeigt bzw. empfolen werden, und dass nach Möglichkeit ein "Fahrplan" für die Umsetzung dieser Massnahmen festgelegt wird.

Nachtrag vom 16.12.2011

Wie soeben von der Stadt Lauenburg mitgeteilt wurde, hat sich das Thema des Vortrags von Frau Dr. Zieschang geändert. Es lautet jetzt: "Moderne Verkehrsinfrastruktur für Schleswig-Holstein - Herausforderungen am Beispiel Lauenburgs".

Das klingt wohl eher nach Wahlkampf statt nach dem Bemühen, die Lauenburger Verkehrsprobleme zu lösen!

 

24.11.2011

Zielsetzung und Inhalt der Verkehrskonferenz

Die Stadt Lauenburg bereitet z.Z. die von BM Thiede zugesagte "Verkehrskonferenz" vor und hat uns gebeten, unsere Wünsche zu den Zielen und Inhalten einer solchen Konferenz einzubringen. Wir sind diesem Wunsche gerne gefolgt und haben der Stadt folgendes mitgeteilt:

"Die Verkehrskonferenz sollte den Lauenburger Stadtvertretern Gelegenheit geben, ihr Wissen über die Verkehrsbelastungen in unserer Stadt zu verbreitern, und ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie diese Belastungen möglichst auf die gesetzlichen Grenzwerte reduziert werden können.

1. Darstellung der Ist-Situation

- aktuelle Verkehrszahlen der B5 und der B209 (Gesamtverkehr, LKW-Anteil, Schwerlast-Anteil, geschätzter Mautausweichverkehr)

- aktuelle Feinstaubbelastung an der B5

- Umrechnung der Verkehrszahlen in Lärmwerte nach RLS90, und zwar nominell (30 km/h) und real (50 km/h)

- Gegenüberstellung der Ist-Werte mit den Sollwerten (70 dB(A) tags, 60 dB(A) nachts). Wie viel Reduzierung ist notwendig, um auf vertretbare Lärm- und Abgaswerte zu kommen und um Klagen wegen Körperverletzung und Wertverlust der Immobilien zu vermeiden?

2. Darstellung der möglichen Gegenmassnahmen und deren Aufwand bzw. Kosten

- Geschwindigkeitsbegrenzung auf real 30/50 oder real 30/30 durch Kontrollen (das bringt … dB(A) und kostet …. €, z.B. drei Blitzampeln)

- Aussperrung des >12t-Schwerlastverkehrs (bringt … dB(A), kostet …. Schilder)

- Sperrung für LKW >7,5 t nach §45 StVO (bringt … dB(A), kostet … Schilder)

- Nachtfahrverbot für LKW (bringt nachts …. dB(A), kostet …. Schilder)

- Bau von Lärmschutzwänden (realisierbar? Kosten?)

- Finanzierung von Lärmschutzfenstern betroffener Anlieger (Zuschüsse vom Staat)

- Bemautung der B5 von Berlin bis Hamburg (Erfolgs-Aussichten des laufenden Verfahrens der Länder HH/SH/MVP/Brandbg., Folgen für den örtlichen LKW-Verkehr)

- Bau einer östlichen Umgehungsstrasse für die B209 durch das Industriegebiet als sog. “innerstädtische Verlegung einer Bundesstrasse” (Kosten?, Zeitplan?)

- Bau einer nördlichen Umgehungsstrasse für die B5 (Kosten?, Zeitplan?, die Geesthachter Umgehung ist in der Planung!)

3. zusätzliche Bewertungs-Gesichtspunkte

- Harmonisierung der verkehrsrechtlichen Massnahmen an der Landesgrenze von Niedersachsen und Schleswig-Holstein (“LKW-Sackgasse” Hohnstorf/Artlenburg)

- Neubau der Kanalbrücke Horster Damm (Zeitplan, Tragfähigkeit der Behelfsbrücke?, Kreisel?)

- Reparatur der Elbbrücke (Zeitplan, Benutzbarkeit in der Bauzeit?)

- zusätzliche Belastung der Elbbrücke durch künftigen Schwerlast-Bahnverkehr von und zur Fehmarn-Belt-Querung

- Folgen für den örtlichen Güterverkehr bei Bemautung, >7,5 t-Sperrung, Nachtfahrverbot

4. Beschlussempfehlung

Welche der möglichen Massnahmen empfiehlt die Verkehrskonferenz den Stadtvertretern zur Umsetzung? Evt. Aufstellung einer Prioritätenliste bzw. eines Stufenplanes, auch vor dem Hintergrund der langfristigen Verkehrsentwicklung (Zuwachs des LKW-Verkehrs bis 2020 um 34%, auf dem Ost-West-Korridor parallel zur B5 sogar bis 50%)."


Wir freuen uns auf diese Konferenz und hoffen, dass sie uns in unserem Bemühen um eine Verbesserung der Verkehrssituation in unserer Stadt einen entscheidenden Schritt voran bringt.

 

11.11.2011

Was bringt uns die “Umgebungslärmrichtlinie” der EU?

Auf der letzten BAB-Sitzung präsentierte Bauamtsleiter R. Nieberg einen Flyer mit Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie der EU, die in den nächsten Wochen und Monaten auch in Lauenburg zur Anwendung kommt. Damit stellt sich die Frage, ob uns diese Richtlinie in unserer Forderung nach Eindämmung des Transit- Schwerlastverkehrs weiterbringt. Bei kritischer Durchsicht des Papiers kommen einem da eher Zweifel:

1. Die Richtlinie betrifft Hauptverkehrsstrassen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr, das sind 8.200 Kfz/Tag (DTV). Das trifft in Lauenburg zu für die B5 und die B209/Hafenstrasse. Beide Strassen stehen bereits im Focus; neue kommen nicht hinzu.

2. Für diese Strassen sollen bis zum 30.06.2012 Lärmkarten mit Angaben über die dort betroffenen Häuser und die geschätzte Zahl der belasteten Menschen erarbeitet werden. Für beide Strassen liegen solche Karten, angefertigt vom Landesbetrieb Verkehr in Lübeck, bereits vor, und zwar mit Lärmangaben für jedes einzelne Haus.

3. Die Lärmwerte sollen von einem Ingenieurbüro aus Kfz-Zählungen berechnet (und nicht akustisch gemessen!) werden, und zwar wohl nach der gleichen RLS90-Richtlinie, die auch das LBV Lübeck angewendet hat. Also kommen die gleichen Werte heraus, die wir schon vorliegen haben.

4. Anschliessend sollen bis zum 18.07.2013 Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Dabei soll die Gemeinde daran mitwirken, “Handlungsbedarf zu identifizieren und soweit notwendig Gegenmassnahmen zu erarbeiten”. Solche Gegenmaßnahmen können sein: aktive Schallschutzvorkehrungen wie Flüsterasphalt und Lärmschutzwände, passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster, oder verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeits-Beschränkungen, Umleitung des Durchgangsverkehrs sowie zeitliche Sperrmaßnahmen.

Dies genau ist es, was das BAB schon jetzt und nicht erst 2013 von Politik und Verwaltung fordert: ein mehrheitlicher Beschluss der Stadtvertretung, welche der möglichen Maßnahmen an B5 und B209 nötig und machbar sind und darum kurzfristig umgesetzt werden sollen.

5. Anschliessend sollen die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen von der Stadt mit Landeshilfe umgesetzt werden. Das wird Jahre dauern, um so länger, je mehr Geld es kostet. Ob sich die jetzige restriktive Haltung der Landesregierung nach Vorliegen eines gutachterlichen Aktionsplanes lockern wird, muss bezweifelt werden, denn: Der Plan ist rechtlich nicht verbindlich, und es gibt keine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der beschlossenen Maßnahmen.

Facit: Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein “Papiertiger”, der nur zusätzliches Geld kostet und mit dem die Politik wieder mal Zeit gewinnt.

 

10.11.2011; 19:00 Uhr

Wie lang ist denn ein LKW?

Auf unserer gestrigen öffentlichen Versammlung haben wir das Antwortschreiben von Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang auf unseren Brief vom 05.08.2011 vorgestellt. Darin wird der Stadt Lauenburg vorgeworfen, die von ihr im Sommer vorgenommenen Verkehrszählungen in der Hafenstrasse seien unbrauchbar, weil sie nicht der geltenden Messrichtlinie entsprechen würden. Der Fehler bestehe darin, dass die Stadt auch "Lieferwagen" mit einer Länge von 8 bis 10 Metern zu den LKW gezählt habe, was nicht zulässig sei, weil nach der Richtlinie nur Fahrzeuge über 10 Metern Länge für die Ermittlung des Schwerverkehranteils zugrunde zu legen seien. Die Stadt Lauenburg, vertreten durch Bauamtsleiter Nieberg und seinen Mitarbeiter Herrn Fengler, widersprachen diesem Vorwurf mit der Begründung, die von Frau Dr. Zieschang zitierte Messrichtlinie enthalte überhaupt keine Bestimmungen über die Fahrzeuglängen. Man habe deshalb die "Lieferwagen" in die Kategorie der LKW einbezogen, weil sie auch nach der StVO als LKW eingesstuft sind und weil das Messgerät darauf voreingestellt sei.

Die Welt ist voller Geheimnisse: Zwei verschiedene Behörden eines Landes messen an gleicher Stelle mit gleichen Messgeräten nach der gleichen Richtlinie, werten die Ergebnisse jedoch unterschiedlich aus, mit dem Effekt, dass die Stadt einen LKW-Anteil von 17%, das Land aber nur von 13% ermittelt. Im einen Fall (Stadt) ergeben sich daraus die vom BAB ermittelten gravierenden Überschreitungen der Lärmgrenzwerte in der Hafenstrasse von bis zu 7dB, im andern Fall (Land), "dass es keine oder nur eine geringe Zunahme des Schwerverkehrs in der Hafenstrasse gibt ... und deshalb die Ergebnisse der Zählung keinen Anlass für zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen geben", so Frau Dr. Zieschang.

Wir werden der Sache aber auf den Grund gehen!

 

20.10.2011

Protestmarsch zum Schloss

Mit Plakaten, Bannern und dem Sprechgesang "Liebe Leute lasst Euch sagen, unsere Uhr hat 12 geschlagen!" zog das BAB gestern mit ca. 30 Mitstreitern vom Schüsselteich über Hamburger Strasse - Berliner Strasse - Fürstengarten zum Schloss, wo sie von Bürgermeister Andreas Thiede empfangen wurden. Das BAB übergab ihm ein "Mahnschreiben" mit dringenden Fragen an Politik und Verwaltung. Das Schreiben finden Sie hier.

Was die vom Bürgermeister vor Wochen zugesagte Verkehrskonferenz betrifft, so soll diese definitiv noch "im Herbst" stattfinden. Ein genauer Termin wurde uns jedoch nicht genannt, obwohl angeblich die Verwaltung schon die Einladungen verschickt hat und auch schon ein Moderator für die Veranstaltung ausgewählt worden ist. Es wurde auch nicht mitgeteilt, ob die Veranstaltung öffentlich sein wird und ob auch das BAB dazu eingeladen werden wird. Notfalls müssen wir uns selbst einladen. Kalendarisches Herbstende ist übrigens am 21. Dezember.

Im Übrigen war die Stimmung nicht gerade locker, sondern eher angespannt und von gegenseitigen Vorhaltungen geprägt. Zwar räumte der BM ein, dass man mehr miteinander reden müsste, aber er erweckte nicht den Eindruck, dass er hinter dem BAB steht. Vielmehr ist es wohl seine Absicht, den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen dem Bürgerwunsch nach Verkehrslärm-Reduzierung einerseits und dem Wunsch der Landesregierung nach Aufrechterhaltung des Transit-Schwerlastverkehrs durch Lauenburg andererseits zu suchen. Ob dieser "Spagat" überhaupt möglich sein wird, darf bezweifelt werden. Die "Verkehrskonferenz" wird es zeigen.

Die örtliche Presse berichtet heute ausführlich über die Protest-Demo. Hier finden Sie die Artikel von Bergedorfer Zeitung, Lübecker Nachrichten und Wochenend-Anzeiger. Fotos vom Protestmarsch und der Übergabe des Schreibens an den Bürgermeister finden Sie durch einen Klick auf das rechts stehende Bild.

 

09.09.2011

Leserbrief an die "Lünepost"

Vor 2 Tagen brachte die "Lünepost" den Artikel "B209: Laster-Lawine rollt trotz Verbot". Das BAB schrieb dazu heute folgenden Leserbrief an die LP:

Das Bürgeraktionsbündnis „Lauenburg reicht´s“ und die Stadt Lauenburg haben im Mai/Juni 2011 mehrfach an verschiedenen Tagen auf der B209/Hafenstraße eine Zählung des Schwerlastverkehrs durchgeführt. Dabei wurden übereinstimmend in 24 Stunden 2000 Schwerlaster gezählt. Die genauen Zählergebnisse können auf der Homepage des BAB (www.bab-lauenburg.de) nachgelesen werden.

Bei Annahme, dass jeweils 1000 LKW in Richtung B5 bzw. Lüneburg fuhren, ist die Differenz von fast 400 LKW zum Ergebnis der NLStbV (612 LKW) nicht nachvollziehbar. Wir fragen uns, wo sind die fehlenden ca. 400 LKW abgeblieben? Dass dieses Zählergebnis zu falschen politischen Schlussfolgerungen führt, wird aus den Worten der zitierten Kreisrätin deutlich.

In eigener Sache: Das Bürgeraktionsbündnis trifft sich regelmäßig Mittwochs um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Lauenburger Mühle“. Jeden 2. Mittwoch im Monat ist die Sitzung öffentlich und interessierte Gäste sind herzlich willkommen.

 

01.09.2011

Antwort vom Ministerpräsidenten

Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang hat heute im Auftrage des Ministerpräsidenten auf unser Schreiben vom 05.08.2011 geantwortet, dass sich das Land demnächst zu unserer Forderung äussern werde. Man habe zuvor jedoch den Landesbetrieb Strassenbau und Verkehr um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten, wie die von uns vorgelegten Messergebnisse zu bewerten seien.

Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in die Sache kommt, und warten gespannt auf das nächste Schreiben aus Kiel.

 

31.08.2011

Brief an die Fraktionsvorsitzenden

Das BAB hat heute per Brief die Fraktionsvorsitzenden der Lauenburger Stadtvertretung aufgefordert, eine gemeinsame Resolution zur Verkehrssituation auf Basis der aktuellen Verkehrszahlen zu erarbeiten. Wir erwarten, dass dies zügig und unter Einbeziehung der Bürger geschieht, damit noch im Herbst ein Ergebnis verabschiedet werden kann.

Den Brief im vollen Wortlaut finden Sie hier.

 

05.08.2010

Brief an den Ministerpräsidenten

In einem Brief an Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat das BAB die aktuellen Verkehrszahlen von der Hafenstrasse vorgelegt. Danach werden die Lärm-Grenzwerte tagsüber an 10 Häusern und nachts an 21 von insgesamt 32 Häusern überschritten. Das BAB erwartet darum, dass die Landesregierung kurzfristig Massnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in der Hafenstrasse ergreift.

Den Brief im vollen Wortlaut finden Sie hier, die zugehörigen Graphiken erreichen Sie mit einem Klick auf des nebenstehende Bild.

 

18.07.2011

Container-Laster auf Abwegen

Heute gegen 14:00 ereignete sich wieder ein schwerer LKW-Unfall in Lauenburg, diesmal auf der B5 stadtauswärts, in Höhe der Abzweigung nach Buchhorst. Es handelte sich um einen ausländischen Container-Laster, der auf der leicht abschüssigen Strasse offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, nach rechts von der Fahrbahn abkam und in der angrenzenden Wiesenfläche einen Baum umlegte.

Wir werden versuchen, von der Polizei zu erfahren, ob das Fahrzeug die B5, die ja an dieser Stelle für den >12t-Durchgangsverkehr gesperrt ist, überhaupt befahren durfte.

 

07.07.2011

aktuelle Verkehrszahlen von der Hafenstrasse

Die Stadt Lauenburg/Elbe und das BAB haben in gemeinsamer Absprache in den letzten Wochen die aktuellen Verkehrszahlen auf der Hafenstrasse erfasst. Die Messwerte wurden am 30.06.2011 zwischen beiden Seiten abgeglichen und vom BAB in die nebenstehenden Graphiken umgesetzt. Die Ergebnisse lassen sich in Worten wie folgt zusammenfassen:

 

1. Es fahren aktuell (Mai und Juni 2011) täglich ca. 11.500 Kraftfahrzeuge (“DTV” = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr) durch die Hafenstrasse (siehe Bild 1). Das sind etwa gleich viele, wie am 16. Juni 2009 vom Landes-Betrieb Verkehr (“LBV”) bei der 24-Std.-Dauerzählung gezählt wurden (11.738).

 

2. An Wochentagen (Mo – Fr.) fahren täglich ca. 2.000 Schwerlastfahrzeuge >7,5 t durch die Hafenstrasse (siehe Bild 2); das ist ein Anteil von 17,4% am Gesamtverkehr und damit deutlich mehr als vor der im November 2010 verfügten >12t-Sperrung der Innenstadt (B5). Ein Grund könnte sein, dass es sich dabei teilweise um „mautverdrängte Verkehre“ handelt, weil vermutlich seitdem viele “Mautflüchter” über die Hafenstrasse ausweichen. Selbst an Wochenenden und Feiertagen, wenn das LKW-Fahrverbot gilt, wurden immerhin noch täglich 900 LKW >7,5 t gezählt.

Damit liegt der LKW-Anteil deutlich höher als bisher vom LBV angenommen; das LBV hat bei seiner letzten Lärmberechnung vom September 2010 nur einen LKW-Anteil von 10% tags und 17% nachts zugrunde gelegt.

 

3. Die Sollgeschwindigkeit von 30 km/h in der Hafenstrasse wird nur von ca. 15% aller Fahrzeuge eingehalten (“V15”); etwa die Hälfte der Fahrzeuge (“V50”) fährt ca. 40 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit, die 85% aller Verkehrsteilnehmer (“V85”) nicht überschreiten, beträgt ca. 50 km/h (siehe Bild 3).

 

4. Es fällt auf, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit der Schwerlastfahrzeuge auf dem geraden Streckenabschnitt bei der Schleuse um etwa 5 km/h höher ist als die der PKW; nur im Bereich der Kurve und der Fußgängerampel am Bahnhof ist sie gleich groß wie die der PKW (siehe Bild 4).

 

5. Um wenigstens annäherungsweise zu erfassen, wie hoch der Anteil des sog. “Mautausweich-Verkehrs” am gesamten LKW-Verkehr ist, hat das BAB auch die Kennzeichen der Fahrzeuge gelesen und in drei Gruppen eingeteilt (siehe Bild 5). 36 % hatten die Kennzeichen RZ, LG oder LWL. Diese Fahrzeuge fallen komplett entweder in den Ziel- und Quellverkehr oder in den sog. Regionalverkehr (Umkreis von 75 km um Lauenburg) und sind somit keine “Mautflüchter”. Weitere 8% hatten ausländische Kennzeichen, der Rest (56%) sonstige deutsche Kennzeichen. In diesen beiden Gruppen sind allerdings auch noch Fahrzeuge enthalten, die dem sog. Ziel- und Quellverkehr zuzurechnen sind, weil sie Fracht entweder nach Lauenburg bringen oder von Lauenburg abholen. Wir schätzen deren Anteil jedoch maximal auf 1/3, sodass noch etwa 845 LKW übrig bleiben, die als Schwerlast-Durchgangsverkehr gelten und die somit von einer >12t-Sperrung betroffen wären.

Die Stadt geht allerdings davon aus, dass der Anteil mautverdrängter Verkehre >12 t geringer ist. Klarheit könnte nur eine Befragung der Fahrzeugführer geben, wie sie vor Jahren einmal in Geesthacht durchgeführt wurde.

 

6. Wegen der Nichteinhaltung der Sollgeschwindigkeit einerseits und wegen des extrem gestiegenen Anteils der Schwerlaster andererseits dürften die tatsächlichen Lärmwerte in der Hafenstrasse um mindestens 3 dB über den vom LBV errechneten Werten liegen. Daraus resultiert, dass die zulässigen Grenzwerte (für Wohngebiete tags 70 dB, nachts 60 dB) tagsüber um etwa 3 dB und nachts sogar um bis zu 7,5 dB überschritten werden (siehe Bild 6).

Das BAB wird nunmehr den Landes-Betrieb Verkehr bitten, seine Lärmberechnung für die Hafenstrasse mit den obigen Zahlen zu aktualisieren. Darüberhinaus sollte in einer Alternativ-Rechnung auch ermittelt werden, um welche Werte der Lärmpegel abnehmen würde, wenn die geschätzten 845 “Mautflüchter” durch eine >12t-Sperrung aus der Hafenstrasse verbannt würden.

Die Stadt Lauenburg/Elbe ihrerseits plant, im Herbst 2011 ein von einem externen Fachmann moderiertes Verkehrsforum in Lauenburg abzuhalten, auf dem die Themen Verkehrslärm, Verkehrssicherheit und Luftreinhaltung sowie die Verkehrsbelastung insgesamt zwischen den Lauenburger Politikern und den Bürgern diskutiert und gemeinsame Schlussfolgerungen oder gar Lösungsempfehlungen an die Landesregierung erarbeitet werden sollen.

für die Stadt Lauenburg: gez. Reinhard Nieberg (Amt für Bauern und Planen)

für das BAB: gez. Heinz Victor (BAB-Koordinator)

 

04.07.2011

Schlechte Nachricht für die Bahn

und für alle Nutzer der Lauenburger Elbbrücke. Heute gegen 7:00 Uhr verunglückte auf der Elbbrücke ein LKW, der aus Richtung Lüneburg kam und z.T. auch mit Gefahrgut beladen war. Er durchbrach die Barriere seitlich der Fahrspur und stürzte auf das daneben verlaufende Bahngleis. Der Bahn- und der Kraftfahrzeug-Verkehr über die Brücke mussten für ca. 8 Stunden gesperrt werden, um die Bergung des verunglückten LKW durchführen zu können. Einen Eindruck vom Umfang der Bergungsarbeiten vermitteln einige Fotos unseres Mitgliedes Jürgen Mähl, die Sie mit einem Klick auf das nebenstehende Bild erreichen. Weitere Details können Sie in diesem Artikel der Bergedorfer Zeitung lesen.

 

09.06.2011

Gute Nachricht von der Bahn

Wie die Bergedorfer Zeitung heute in diesem Artikel berichtet, hat die Deutsche Bahn die Sanierung der Lauenburger Elbbrücke (wieder einmal) auf Eis gelegt. Begründung: "Da für die Sanierung der Brücke sowohl Belange der Strasse als auch der Eisenbahn besonders berücksichtigt werden müssen, finden derzeit intensive Verhandlungen zwischen der Strassenverkehrsbehörde und der Bahn über den Umfang der Maßnahmen statt." Das ist zwar nichts Neues, denn die Brücke wird schon seit ihrer Errichtung im Jahre 1954 sowohl für den Schienenverkehr als auch für den Strassenverkehr genutzt, und man sollte meinen, dass beide beteiligten Verkehrsbehörden, die ja auch beide dem Bundesverkehrsminister unterstellt sind, sich laufend in dieser Sache abstimmen. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Aber jetzt sind sie sich einig, dass "bei der Konzeptentwicklung für die Sanierung die zu erwartende künftige Verkehrsentwicklung auf der Flussquerung auf der B209 Berücksichtigung finden muss." Toll!!!

Wir Lauenburger und das BAB hoffen natürlich, dass dabei auch die beiden Landes-Verkehrsminister von Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit am Tisch sitzen und endlich ihren Streit darüber begraben, wo denn in Zukunft der wachsende Nord-Süd-Strassenverkehr über die Elbe geleitet werden soll, ob - für einige Milliarden Euro - westlich von Hamburg bei Glückstadt (im Zuge der A20), oder - für nur einige Millionen Euro - östlich von Hamburg bei Geesthacht (im Zuge der A21/A7) oder bei Lauenburg (im Zuge der B209). Und vielleicht wird bei diesen Überlegungen ja auch darüber nachgedacht, wie man die künftige Lauenburger Ost-Umgehung über die Elbe führen kann, ob mittels Verbreiterung der vorhandenen Brücke oder ob mittels eines Brückenneubaus weiter östlich.

Wir warten also gerne noch ein Weilchen, bis das länderübergreifend abgestimmte Sanierungskonzept fertig ist, und schlagen vor, bis zum Beginn der Umbau- oder Neubau-Arbeiten die altersschwache Brücke für den 12t-Schwerlast-LKW-Verkehr zu sperren und der Bahn damit die Möglichkeit zu geben, künftig auch wieder Schwerlast-Güterzüge über die Brücke zu leiten. Honi soit qui mal y pense!

 

20.05.2011

Antwort des Ministerpräsidenten P. H. Carstensen

Am 31. 3. hatten wir dem MP in Lauenburg ein Schreiben übergeben; jetzt kam seine Antwort, die wir wie folgt kommentieren:

Die wegen der Wiederzunahme des Schwerlastverkehrs in Lauenburg von uns geforderte Ausweitung des Durchfahrtsverbotes für LKW über 7,5 t wird von der Landesregierung abgelehnt. Sie begründet dies mit §45 Abs. 9 StVO, wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht. Dies sei nach ihrer Auffassung jedoch nicht gegeben. Wir halten dem entgegen, dass nach §45 Abs.1 der StVO jederzeit straßenverkehrsrechtliche Anordnungen einschließlich Verkehrsbeschränkungen zum Schutz vor Verkehrslärm verfügt werden können, wenn die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte überschritten werden. Dies ist - wie aus den uns vorliegenden Lärmberechnungen des Landesbetriebes Verkehr (LBV) hervorgeht - sowohl auf der B5 wie auch auf der B209/Hafenstrasse der Fall.

Die Landesregierung hält die B209/Hafenstrasse nach wie vor für eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen der Region Lüneburg und den westlichen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ignoriert dabei die Tatsache, dass auf niedersächsischem Gebiet der Streckenabschnitt zwischen Hohnstorf/Artlenburg und Lüneburg vom dortigen Verkehrsminister für LKW über 12t gesperrt worden ist. Sie hält eine sofortige Sperrung der Hafenstrasse für LKW über 12 t nicht für sachgerecht, schränkt allerdings ein, dass "Ergebnisse einer laufenden Verkehrszählung abgewartet werden sollen, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden." Für uns bedeutet das im Klartext: "Wir reden noch mal darüber, wenn aktuelle Zahlen vorliegen". Das sollte aber nicht mehr zu lange dauern, denn das BAB und die Stadt Lauenburg haben bereits gezählt und werden Mitte Juni die aktuellen Zahlen vorlegen.

Die Landesregierung hat - ebenso wie das Land Mecklenburg-Vorpommern - beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag auf Mauterhebung auf der B5 gestellt. Dazu müssen diese Länder ein gemeinsames Verkehrsgutachten vorlegen, welches die Notwendigkeit der Bemautung mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen belegt. Das Gutachten kann aber erst erstellt werden, wenn mehr Erkenntnisse aus den jetzt verfügten 12t-Durchfahrtsverboten vorliegen, also frühestens Ende 2011. Wie es dann weitergeht, bleibt offen. Das BAB lehnt eine Bemautung der B5 grundsätzlich ab, weil damit die 12t-Sperrung entfallen und der Transit-Schwerlastverkehr legalisiert würde.

 

19.05.2011

Demo auf der Hafenstrasse

Wir haben unsere Forderung nach Einbeziehung der Hafenstrassse in die >12t-Sperrzone erneut durch eine Demo in der Hafenstrasse bekräftigt. Lesen Sie dazu den Bericht in der BZ.

In Leserkommentaren zu dem Artikel wird auch Kritik am BAB und seinen Aktionen geäußert: wir würden die Falschen treffen und schikanieren, wir würden die eigentlichen Adressaten nicht erreichen, wir sollten andere Protestformen wählen, wir sollten uns besser für die Wiederabschaffung des 30 kmh-Limits einsetzen, und wir würden die Polizei unnötig beanspruchen. Wir stellen uns dieser Kritik und antworten gerne darauf:

- Unser Hauptziel ist es, die Hafenstrasse vom Schwerlast-Durchgangsverkehr zu befreien und damit die Anlieger vor übermäßigem Lärm, Feinstaub und Gefährdung zu schützen. Um dieses Grundrecht zu erreichen, tun wir viele Dinge: wir zählen die Fahrzeuge, wir quantifizieren sie nach Fahrzeugtypen, nach Quell- und Zielverkehr sowie nach Regionalverkehr und nach Geschwindigkeit. Wir teilen die Ergebnisse der Presse, den Kommunalpolitikern, dem Verkehrsministerium und sogar dem Ministerpräsidenten mit. Dort schenkt man uns aber wenig Gehör und weicht den Problemen aus. Z.B. behauptet Kiel immer noch, die B209/Hafenstrasse sei eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen MeckPomm und Lüneburg, obwohl die Strecke ab Hohnstorf für den 12t-Schwerlastverkehr gesperrt ist. Wegen dieser Ignoranz sehen wir uns veranlasst, unseren Protest auch per Demo auf die Strasse zu bringen.

- Dabei wählen wir den Zeitpunkt der Demo so, dass der Berufsverkehr unserer Pendler möglichst nicht beeinträchtigt wird. Wir wollen in erster Linie die "Mautpreller" treffen. Dass dabei aber auch PKW-Fahrer mit getroffen werden, ist bedauerlich, aber leider unvermeidbar.

- Fahrer, die das 30kmh-Limit wieder abgeschafft haben wollen, sollten sich nicht bei uns beschweren, sondern bei den Lauenburger Stadtvertretern, die dieses Limit einstimmig gefordert haben, und bei den Verkehrsbehörden, die es auf Antrag der Stadt bereitwillig verordnet haben, weil dadurch rein rechnerisch die Lärmbelastung um ca. 3 dB gesenkt wird. Durch unsere Zählungen und die Blitz-Aktionen der Polizei wissen wir inzwischen allerdings, dass die tatsächlich gefahrene Durchschnittsgeschgeschwindigkeit ("V85") auf der Hafenstrasse bei 50 kmh liegt, und dass damit die Lärmwerte weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

- Dass wir die Polizei über Gebühr in Anspruch nehmen, ist unsinnig. Wir nehmen nur unser gesetzlich verbrieftes Demonstrationsrecht wahr; wir melden Demos vorher bei den Behörden an, wir erfüllen die von dort verfügten Auflagen, und wir teilen die Termine rechtzeitig der Presse und auch auf dieser Internetseite mit.

 

15.05.2011

aktuelle Verkehrszahlen von der Hafenstrasse

Die Stadt Lauenburg erfasst z.Z. mit einem Stadt-eigenen Meßgerät den Verkehr auf der Hafenstrasse, und zwar zunächst für die Dauer von 2 Wochen in Höhe der Kanalschleuse, und anschließend ebenfalls für die Dauer von 2 Wochen in Höhe des Bahnhofs unmittelbar vor der Elbbrücke. Die Meßanlage funktioniert ähnlich wie eine Lichtschranke und kann darum die durchfahrenden Fahrzeuge nur annähernd nach PKW, leichten LKW (>7,5t, <12t) und Schwerlastern (>12t) unterscheiden. Außerdem kann das Gerät natürlich keine Nummernschilder lesen und deshalb auch keine Aussagen über die Herkunft der Fahrzeuge (Nahbereich, Fernbereich, Ausland) machen. Aus diesem Grunde hat das BAB es unternommen, an einem Tage und für die Dauer von 12 Stunden speziell die durchfahrenden LKW durch direktes Zählen zu erfassen. Dabei wurde nach Fahrtrichtung und anhand der Nummernschilder auch nach Herkunftsregion unterschieden. Inzwischen wurde die BAB-Zählung ausgewertet und in Diagramme umgesetzt, die hier aufgerufen werden können.

Das wichtigste Ergebnis lautet: die Hafenstrasse wird täglich von 1.150 LKW befahren. Davon sind 12% leichte LKW unter 12t, der Rest (88%) über 12t. Der Anteil der ausländischen Fahrzeuge beträgt 8%; der Anteil der Fahrzeuge aus dem Nahbereich (Kreise RZ, LG und LWL) beträgt 36%; die restlichen 56% kommen aus anderen Teilen der BRD. Wir schätzen, dass von diesen immerhin 644 Schwerlastern höchstens die Hälfte dem sogenannten Regionalverkehr (bis zu einem Umkreis von maximal 75 km um Lauenburg herum) zuzuordnen sind, so dass mehr als 300 von denen ausgesperrt würden, wenn die Hafenstrasse in das für die B5 geltende >12t-Durchfahrtsverbot einbezogen würde. Für den Landkreis Lüneburg-Land bedeutet dies, dass täglich mehr als 300 Schwerlaster die >12t-Sperrung zwischen Artlenburg und Lüneburg mißachten.

Wenn demnächst auch die Meßwerte der städtischen Zählung vorliegen, werden alle Ergebnisse von Stadt und BAB zusammengefaßt und interpretiert.

 

31.03.2011

Bürgergespräch mit Peter Harry Carstensen

Unser Ministerpräsident war nach Lauenburg in die Heinrich-Osterwohld-Halle (HOH) gekommen, um sich über die Arbeit der Aktivregion Sachsenwald-Elbe und deren aktuelle Förderprojekte zu erkundigen. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die von ca. 150 Personen aus dem gesamten Südkreis besucht war, stand er auch den anwesenden Bürgern für allgemeine Fragen zur Verfügung.

Das BAB nutzte diese Gelegenheit, um noch einmal auf die Probleme des Transit-Schwerlastverkehrs in Lauenburg aufmerksam zu machen: bei seiner Ankunft vor der HOH begrüssten ihn die BABler zunächst mit einigen Plakaten. Später im Verlauf der Veranstaltung hatten wir dann Gelegenheit, ihm die Problematik mit der nicht in das Sperrkonzept einbezogenen B209/ Hafenstrasse vorzutragen und darauf zu verweisen, dass die derzeitige Situation (Sperrung der B209 ab Artlenburg nach Lüneburg) unsere Hafenstrasse praktisch zu einer "Sackgasse für den Schwerlastverkehr" macht.

Der Ministerpräsident folgte unserer Argumentation jedoch nur zögerlich und war in der Sache von seinem Verkehrsminister offenbar gut "gebrieft". Entsprechend lautete seine Antwort: "Unserem Hause liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Hohnstorf/Artlenburg LKW >12t in grösserer Anzahl wenden und nach Lauenburg zurückfahren." Die darauf einsetzenden Zwischenrufe aus dem Publikum "weil keine Kontrollen stattfinden" überging er geflissentlich und mit einem schelmischen Lächeln. Er weiss also ganz genau, was Sache ist, aber er bzw. sein Verkehrsminister ist uneinsichtig und lässt sich offenbar auch nicht von den aktuellen Verkehrszahlen (12.000 KFZ pro Tag und davon 1.200 LKW pro Tag in derr Hafenstrasse) beeindrucken. Dass er sich jedoch mit dieser Argumentation quasi zum Komplizen von Gesetzesübertretern macht, ist eines Ministerpräsidenten und seines Amtes eigentlich nicht würdig.

Gleichwohl nahm er ein von uns vorbereitetes Schreiben zum selbigen Thema entgegen und sagte zu, dieses in seinem Hause weiterzureichen und für Beantwortung zu sorgen.

Den Bericht der Bergedorfer Zeitung über das Bürgergespräch finden Sie hier..

 

14.03.2011

Infos aus dem Bauausschuss

In der heutigen Bauausschuss-Sitzung berichtete die Verwaltung u.a. über eine aktuelle Verkehrszählung in der Hafenstrasse. Die Zählung mit dem von der Stadt neu angeschafften Messgerät fand über den Zeitraum einer ganzen Woche vom 15.02. bis zum 22.02. statt. Hier die wichtigsten Ergebgnisse:

- Es wurden insgesamt 9436 Fahrzeuge pro Tag gezählt, davon 1547 Fahrzeuge > 7,5 t/Tag, das sind 16,4%. Damit liegen die Verkehrszahlen etwa auf gleichem Niveau wie vor einem Jahr. Allerdings ist der LKW-Anteil deutlich höher als zuvor, weil jetzt viele LKW wegen der >12t-Sperrung der B5 die B209/Hafenstrasse als Ausweichstrecke nutzen. Und das, obwohl die B209 ab Hohnstorf/Artlenburg ebenfalls für den >12t-Verkehr gesperrt ist.

- Das in der Hafenstrasse geltende Tempolimit von 30 km/h wurde im gesamten Messzeitraum von 100% der Fahrzeug verletzt, und dies trotz der dort auch in der Messwoche vorgenommenen Blitzaktion. Das Tempolimit bringt also wenig Lärmminderung für die Anlieger, aber viel "Kohle" für die kontrollierende Heinz VictorVerkehrsbehörde.

Ausserdem berichtete die Verwaltung, dass die Bundesbahn im Laufe des Sommers am Lauenburger Bahnhof ein neues Stellwerk errichten wird (als Ersatz für das im Bahnhofsgebäude abgebrannte Stellwerk). Wir müssen also davon ausgehen, dass mit Inbetriebnahme des neuen Stellwerks etwa ab Jahresende wieder die z.Z. über Hamburg umgeleiteten Schwerlast-Güterzüge durch Lauenburg und über die marode Elbbrücke geleitet werden. Spätestens dann muss auch die z.Z. abgeschaltete Ampel an der Elbbrücke bei Schwerlast-Zugverkehr wieder in Betrieb genommen werden, damit die Brücke bei Begegnungsverkehr mit LKW nicht überlastet wird.

 

03.03.2011

Pressekonferenz

Das BAB hatte die örtliche Presse zu einem Gespräch über die aktuelle Situation des Transit-Verkehrs auf der B5 und der B209/Hafenstrasse geladen. Dabei wurde auch über die jüngsten Aktivitäten sowie über die im Frühjahr geplanten Massnahmen berichtet. Die nachfolgende Presseerklärung wurde den anwesenden Pressevertretern übergeben:

1. Sperrung der B5 für den Durchgangsverkehr >12 t
Wir haben die >12t-Sperrung als einen Schritt in die richtige Richtung begrüsst und verbuchen sie als einen Erfolg des BAB. Die anfängliche Wirkung schwächt sich jedoch schon wieder ab, weil zu wenig Kontrollen durchgeführt werden. Die Polizeidirektion Ratzeburg verweist darauf, dass die Kontrollen wegen des von der Sperrung ausgeklammerten “Regionalverkehrs” schwierig durchzuführen und auch technisch sehr aufwendig sind. Dieses ist einer der Gründe, warum das BAB von Beginn an eine >7,5t-Sperrung fordert.

2. Nichtsperrung der Hafenstrasse
Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Hafenstrasse nicht in das >12t-Sperrkonzept einbezogen wurde. Die gegenwärtige Situation mit mehr als 13.000 KFZ/Tag und 1.375 LKW/Tag ist schlimmer als vor der Teilsperrung der B5 und für die Anwohner untragbar. Die Behauptung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, die B209 sei eine unverzichtbare Verkehrsverbindung zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, ist nicht mehr haltbar, seitdem Niedersachsen seinerseits die B209 ab Artlenburg für den Durchgangsverkehr >12t gesperrt hat. Wir fordern darum die Landespolitiker auf, sich länderübergreifend zu einigen und die B209/Hafenstrasse in die >12t-Sperrzone einzubeziehen. Unsere Stadtpolitiker haben offenbar ihre Bemühungen in dieser Sache eingestellt.

3. 30 km/h-Beschränkung auf B5 und B209
Diese Massnahmen gehen nicht auf eine Forderung des BAB, sondern auf Anträge der Stadt vom 26.4.2010 und 01.07.2010 an die Kreisverkehrsbehörde zurück. Bürger, die sich von den Geschwindigkeitskontrollen belästigt und abgezockt fühlen, sollten sich daher an ihre Stadtvertreter wenden und nicht mit dem Finger auf das BAB zeigen.

4. Bemautung der B5
Wir sind empört, dass aus verschiedenen Quellen unseres Verkehrs-Ministeriums entgegengesetzte Aussagen über die angestrebte Bemautung der B5 gemacht werden. Offenbar weiss dort die linke Hand nicht, was die rechte tut. Das BAB lehnt eine Bemautung weiterhin entschieden ab, weil damit die >12t-Sperrung aufgehoben, der Schwerlast-Transitverkehr legalisiert und das heimische Transport-Gewerbe mit den Mautgebühren belastet würde.

5. künftige Aktionen des BAB
Das BAB kämpft weiterhin für die Einbeziehung der Hafenstrasse in die >12t-Sperrung und wird im März aktuelle Verkehrsdaten dazu erfassen. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Lübeck wird uns bei der Auswertung der Daten unterstützen.
Und wir werden unsere Forderung nach wirksamen LKW-Kontrollen durch weitere Demonstrationen untermauern. Wenn solche Kontrollen aus Kapazitätsgründen nicht machbar sind, dann muss statt der 12t-Sperrung die leichter zu kontrollierende 7,5t-Sperrung her, bis Lauenburg letztendlich durch eine nord-östliche Umgehungsstrasse dauerhaft vom Transit-Schwerlastverkehr befreit wird.

Über die Arbeit des BAB sowie über einschlägige Meldungen der Presse berichten wir laufend auf der Internetseite “www.bab-lauenburg.de”.

 

10.02.2011

Antwort an Frau Dr. Zieschang

Das BAB hatte unter dem 02.02.2011 über ein Schreiben der Staatssekretärin Frau Dr. Zieschang zu den Themen "Bemautung der B5" und "Sperrung der Hafenstrasse für den Transit-Schwerlastverkehr" berichtet (siehe unter "Zitate"). Wir haben darauf heute wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Frau Dr. Zieschang!

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.01.2011, in dem Sie darauf hinweisen, dass die hier erschienenen Presseberichte zum Thema “Bemautung der B5” offenbar eine Falschmeldung waren, obwohl ihnen eine offizielle Mitteilung der Stadt Lauenburg zugrunde lag. Wir fühlen uns durch diese widersprüchlichen Aussagen aus zwei seriösen Quellen verunsichert und fragen uns, wem wir noch vertrauen dürfen.

Auch Ihr Argument, dass die in Ihrem Schreiben vom 21.09.2010 dargelegten Gründe gegen eine Sperrung der Hafenstrasse unverändert fortbestehen, können wir nicht unwidersprochen lassen, denn inzwischen hat sich sehr wohl etwas Wesentliches verändert: die von Ihnen als unverzichtbar bezeichnete “wichtige Verkehrsverbindung zwischen der Region Lüneburg und den westlichen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern” wurde am 29.09.2010 auf dem niedersächsischen Streckenabschnitt zwischen Hohnstorf/Artlenburg und Lüneburg für den Schwerlastverkehr >12 t gesperrt, weil das Land Niedersachsen genau diese Verkehrsverbindung für schwere LKW als verzichtbar und für weniger wichtig erachtet, als den gebotenen Schutz der Anlieger vor den Folgen des Verkehrs.

Durch diese neu geschaffene Tatsache wird nun auch die Hafenstrasse, so wie die B5 in der Ortsdurchfahrt Lauenburg, für den Transit-Schwerlastverkehr verzichtbar, zumal sie jetzt de facto zu einer LKW-Sackgasse geworden ist, weil Fahrzeuge, die in Lauenburg berechtigterweise in die Sackgasse hineinfahren, in Hohnstorf/Artlenburg wieder umkehren und die selbe Strecke nach Lauenburg zurück fahren müssen. Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, schwere LKW ohne Vorankündigung in eine solche Falle zu locken und - neben dem Ärger für die Fahrer und dem resultierenden Zeitverlust - auch noch zusätzlichen Lärm, Abgase und Gefährdungen zu erzeugen.

Wir fordern darum den Landes-Verkehrsminister dazu auf, die “LKW-Sackgasse Hafenstrasse” umgehend für LKW >12 t zu sperren.

Im Übrigen sind wir der Meinung, dass sich unsere Landesregierung nicht primär für die Interessen des Transportgewerbes in den Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen einsetzen sollte, sondern vielmehr für die Grundrechte der eigenen Bürger auf Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums. Die Interessen unseres eigenen heimischen Transportgewerbes sind ohnehin durch die gesetzliche 75 km-Präferenzregelung sowie durch den Erlass vom 03.12.2010 über die Sonderstellung des Lauenburger Industriegebietes Söllerwiesen gewahrt.

 

23.12.2010

eine schöne Bescherung: Hafenstrasse überflutet

Jetzt ist es amtlich: Die Hafenstrasse wird mindestens seit 2005 vom Lärm der täglich 1600 LKW überflutet! Seit dem 13.12.2010 liegt dem BAB – jedoch erst nach zweimaliger Nachfrage beim Bauamt - der nachfolgende Bericht vom 29.09.2010 des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck vor: “Vorläufige schalltechnische Berechnung für eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h auf der B209 in der OD Lauenburg aus Lärmschutzgründen”

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?

1. Die Berechnung wurde auf Anforderung der Stadt Lauenburg vom 01.07.2010 durchgeführt und war am 29.09.2010 fertig gestellt. Laut Aussage von Herrn Nieberg in der Stadtvertretersitzung am 08.10.2010 war die Berechnung der Stadt bis dahin noch nicht bekannt und musste erst auf Drängen des BAB aus Lübeck angefordert werden! Offensichtlich hat sich niemand - außer uns - für diese wichtige Berechnung interessiert.

2. Der Berechnung wurden die DTV-Werte des Jahres 2005 (“durchschnittlicher täglicher Verkehr”) sowie einer Tageszählung vom 20.05.2010 mit folgenden Mittelwerten zugrunde gelegt: 13.000 Kfz/Tag, davon 1.600 Lkw. Aktuellere Zähldaten, insbesondere nach der kürzlich verfügten 12t-Sperrung der B5 mit erheblichen Ausweichfolgen für die B209, liegen nicht vor!!

3. Die Berechnung der Immissionen erfolgte für immerhin 31 Gebäude, die unmittelbar an der B209 liegen. Nicht berücksichtigt sind die ca. 200 Wohngebäude in der “Zweiten Reihe” und an dem dahinter liegenden Hang, wo der Lärm nur leicht abgeschwächt ankommt.

4. Die untersuchten Gebäude liegen laut Flächennutzungsplan der Stadt Lauenburg zum Teil im Wohngebiet, zum Teil im Mischgebiet. Das ist nicht unwichtig, denn für Wohngebiete gelten die um 2 dB niedrigeren Lärmgrenzwerte von 70 dB (tags) und 60 dB (nachts). Die Grenzwerte im Mischgebiet sind: 72 dB (tags) und 62 dB (nachts). Tatsache ist, dass der Unterschied von 3 dB einer Verdopplung des Lärmeindrucks entspricht!

5. Die Lärmberechnungen wurden zunächst für 50 km/h für PKW und 30 km/h für LKW durchgeführt. Die daraus resultierenden Rechenergebnisse waren aber nicht ausreichend niedrig, so dass der „Ausweg“ 30 km/h nur für LKW verworfen wurde. Stattdessen entschied sich die Behörde für 30 km/h für LKW und PKW, was zu einer rein rechnerischen Absenkung des Lärmpegels von 2,5 dB führt. Ob allerdings die 30 km/h auch tatsächlich eingehalten werden ist fraglich und muss durch entsprechende Kontrollen überprüft werden.

6. Trotz der Herunterrechnung auf 30 km/h werden die zulässigen Lärm-Grenzwerte immer noch bei 14 Wohngebäuden überschritten, davon in einem Fall nachts mit 6,6 dB. Das entspricht einem Lärmeindruck, der den zulässigen Wert um mehr als das 4fache übersteigt, und die Verantwortlichen zeigen überhaupt keine Reaktion: Das ist ein Skandal!!!

Zitate aus dem Bericht, welche Schlussfolgerungen die Straßenverkehrsbehörde aus ihren Berechnungsergebnissen zieht:

“Die ermittelten Beurteilungspegel … zeigen, dass erhebliche Verkehrslärmbeeinträchtigungen bei den teilweise auch einzeln und weit auseinander gelegenen Wohngebäuden direkt an der B209 vorliegen. Dabei sind die Richtwerte insbesondere nachts aufgrund des höheren LKW-Anteils überschritten.”

“Mein persönlicher Eindruck mittags vor Ort zeigte ebenfalls, dass eine Lärmbeeinträchtigung gerade durch den LKW-Verkehr vorliegt.”

“Ich schlage vor, … eine neue mehrtägige Dauerzählung wochentags auf der B209 mit Erfassung der Verkehrsmengen und LKW-Anteile tags und nachts durchzuführen, um die LKW-Anteile besser verifizieren zu können.”

Dieses - wie wir meinen - vernichtende Urteil stellt also die Verkehrsbehörde selbst aus. Uns ist bisher nicht bekannt, ob der Verkehrsminister beabsichtigt, daraus notwendige Konsequenzen zu ziehen. Auch von der Stadt Lauenburg und von unseren Politikern hören wir dazu nichts. Also muss mal wieder das BAB die Initiative ergreifen.

Wir fordern von Verwaltung und Politik,

- alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu gewährleisten, wie sie im Grundgesetz Artikel 2 festgeschrieben sind. Das bedeutet insbesondere Schutz vor Lärm, Abgasen, Feinstaub und somit Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie Schutz unseres Eigentums;

- die sofortige Einbeziehung der Hafenstrasse in das verfügte 12t-Sperrkonzept und damit Lückenschluss der Sperrzone zwischen B5 und Hohnstorf/Artlenburg;

- regelmäßige Kontrollen des 12t-Durchfahrverbotes auf B5 und B209 durch die Polizei.

Ferner erwarten wir von der Politik kurzfristig die Aktualisierung der Verkehrsdaten auf der Hafenstrasse, entweder durch mehrtägige Dauerzählungen oder durch Einrichtung einer festen Dauerzählstelle. Nur mit aktuellen und verlässlichen Daten kann man die weitere Verkehrsentwicklung beurteilen und notfalls weitere korrigierende Maßnahmen einleiten.

 

19.12.2010

Luftmessung

Die vom BAB geforderte automatische Meßstation zur Erfassung der Luft-Qualitätswerte für Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstaub wurde vor wenigen Tagen vom Umweltministerium an der B5 in Höhe der Deutschen Bank installiert und in Betrieb genommen. Die Meßwerte werden kontinuierlich ins Netz gestellt und können unter diesem Link eingesehen werden.

 

11.12.2010

Nebenwirkungen

Wieder einmal standen BAB-Mitstreiter auf dem Wochenmarkt, um für das Ziel zu werben, den LKW- Transitverkehr aus der Stadt zu verbannen. In den Gesprächen mit den Bürgern kam dabei wiederholt zum Ausdruck, dass die bereits eingetretene Verkehrsentlastung zwar begrüsst, die auf einem Teilabschnitt der B5 verfügte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h jedoch als ärgerlich und unnötig empfunden wird, denn diese Beschränkung trifft mehrheitlich die eigene Bevölkerung und die PKW-Fahrer, wie schon so mancher aus eigener Blitz-Erfahrung zu berichten weiss.

Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass nicht das BAB diese 30-km/h-Beschränkung gefordert hat, sondern dass es sich dabei um eine von der Stadt initiierte und von den Verkehrsbehörden veranlasste Maßnahme handelt. Denn immer dann, wenn irgendwo der Verkehr beruhigt werden soll, wird zuerst die zulässige Fahrgeschwindigkeit reduziert, weil dieses für die Behörden die einfachste und kostengünstigste Massnahme ist. Dagegen ist ein LKW-Durchfahrt-Verbot, wie es das BAB fordert und wie es jetzt mit der 12t-Sperrrung auf der B5 teilweise realisiert worden ist, sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen, weil großräumig Schilder aufgestellt und Absprachen mit Nachbargemeinden und Nachbarländern getroffen werden müssen. Wir haben ja soeben erlebt, dass sich die Länder SH, MV und NS über die Lauenburger Sperrmassnahme in die Haare gekriegt haben und sogar vor´s Verwaltungsgericht gezogen sind. Herausgekommen ist dabei das keineswegs perfekte "Endkonzept" unserer Landesregierung, welches die Hafenstrasse zur Ausweichstrecke für den 12t-LKW-Verkehr gemacht hat. Und damit das nicht allzu weh tut, hat man der Hafenstrasse jetzt auch das "Schmerzmittel" 30 km/h-Zone verabreicht.

Das BAB beibt daher bei seiner Forderung nach Aussperrung des LKW-Schwerlast-Verkehrs aus der gesamten Stadt, weil damit am wirksamsten die Belastung der Bürger durch Lärm und Abgas auf die gesetzlichen Grenzwerte reduziert werden kann. Dagegen hat die Geschwindigkeits-Begrenzung auf Lärm und Abgas wenig Wirkung, aber viel Nebenwirkung.

 

07.12.2010

Fortschritt per Erlass

Und wieder gibt es Positives in Sachen Transit-Schwerlastverkehr zu berichten, diesmal nicht initiiert vom BAB, sondern von der Lauenburger Industrie, die sich beim Kreis und bei der IHK darüber beklagt hat, dass die Erteilung von Ausnahme-Genehmigungen für LKW-Transporte durch die 12t-Sperrzone schwer zu handhaben und damit unpraktikabel ist. Auf diesen Druck hin hat nun das Verkehrsministerium per Erlass vom 3.12.2010 verfügt, dass "das gesamte Gebiet der im Zuge der gesperrten B5 liegenden Städte und Gemeinden (Geesthacht, Schnakenbek und Lauenburg) als Erschliessungsbereich im Sinne der Bestimmung (über das Vorliegen von "Durchgangsverkehr") angesehen wird, auch wenn die B5 in Teilen dieser Ortschaften nicht von der Sperregelung betroffen ist."
Im Klartext heisst das: obwohl das Industriegebiet Söllerwiesen ausserhalb der Sperrzone liegt, wird es "per Erlass" zum Erschliessungsbereich der Sperrzone erklärt, für den das 12t-Durchfahr-Verbot nicht gilt. Die Firmen-Transporte können also ab sofort ohne Sondergenehmigung die Sperrzone durchqueren! Eine wahrlich geniale und viel Verwaltungsaufwand sparende Lösung, die auch zeigt, welche Spielräume die Verwaltung hat.

Damit ist eine wesentliche Forderung auf Nachbesserung des Sperrkonzeptes erfüllt worden. Jetzt fehlt nur noch, dass die 12t-Sperrschilder an der Kreuzung B5/B209 auf die östliche Seite der Kanalbrücke vorverlegt werden, so dass auch die Hafenstrasse in die Sperrzone einbezogen und der dortige Mautausweich-Verkehr unterbunden wird. Das wünschen wir uns vom Verkehrsminister als "Weihnachts-Erlass"!

 

25.11.2010

"wenn das BAB es will, stehen hier die Räder still"

Mit diesem selbstbewussten Slogan demonstrierten etwa 30 BAB-ler auf der Hafenstrasse, unterstützt von Trillerpfeifen und Fackelbeleuchtung. Im Nu hatte sich im einsetzenden Feierabend-Verkehr ein Rückstau gebildet, der über die Elbbrücke bis nach Hohnstorf reichte. Die auf diese Weise ebenfalls ausgebremsten PKW-Fahrer zeigten zum grossen Teil Verständnis für die Aktion, etwa mit den Worten "Recht haben sie ja!"

Nach dem etwa einstündigen Protestmarsch von der Marina zur Palmschleuse und wieder zurück zur Marina feierten die BAB-Mitstreiter noch ein wenig bei Glühwein und Würstchen ihr 1-jähriges Bestehen und stimmten sich zugleich auf die als nächstes geplante Aktion ein: eine Verkehrszählung an der Hafenstrasse.

 

19.11.2010

unsere bisher schönste Demo

43 BAB-Mitstreiter, ausgerüstet mit Buttons, Bannern, Schildern und Trillerpfeifen, fuhren per Bus nach Kiel, um vor dem Landeshaus (angemeldet) zu demonstrieren und unsere Forderungen lautstark vorzutragen:
- Nachbesserung des Sperrkonzeptes bezüglich Einbeziehung von Hafenstrasse und Industriegebiet;
- überregionale Vorankündigung der Sperrzone mit Hinweis auf Wendemöglichkeiten;
- keine Bemautung der B5.


Während einige Sekretärinnen eher amüsiert als interessiert aus den Fenstern schauten, wurden wir von MdL Olaf Schulze (SPD) aus Geesthacht vor dem Hause begrüßt, auf die im Hause geltenden Gepflogenheiten hingewiesen und dann in den SPD-Fraktionssaal geführt, wo wir mit ihm und seinem Lauenburger Kollegen Markus Matthiessen (CDU) 30 Minuten lang über die aktuellen und die langfristigen Ziele des BAB eifrig diskutieren und auch streiten konnten, denn Markus Matthiessen ist im Gegensatz zu uns für die Bemautung der B5, hat aber für die daraus zwangsläufig folgende Verkehrsmisere Lauenburgs keinerlei Lösung im Visier.

Danach hatten wir eine Stunde lang Gelegenheit, im Plenarsaal einer Debatte über die angestrebte Ablösung von HSH-Nordbank-Chef Nonnenmacher zu folgen, an der sich einige Minister sowie Abgeordnete der Opposition beteiligten. Unsere "Bekannte", Staatssekretärin Tamara Zieschang, saß derweil hinter ihrem Minister Jost de Jager mit auf der Regierungsbank.
Auf dem Weg vom Plenarsaal zur Kantine stiess sie dann kurz zu uns und begrüßte uns; für eine Sachdiskussion war keine Zeit.

Das abschliessende Essen in der Landeshaus-Kantine war gut und preiswert, die Stimmung im Bus auf der Rückfahrt nach Lauenburg heiter bis "aufgekratzt"; hatten doch alle das Gefühl, dass diese Protestfahrt nicht vergeblich war und uns für unsere weitere Arbeit gestärkt und zusammengeschweisst hat.

 

12.11.2010

erste Erfahrungen

Jetzt stehen die 12t-Verbotsschilder den dritten Tag; und auch Niedersachsen hat die B209 ab Artlenburg für >12t gesperrt. Angeblich hat auch MeckPomm eine Teilstrecke der B5 gesperrt, "solange die Sperrung in Schleswig-Holstein gilt". Für ein Facit ist es sicher noch zu früh, aber erste Schlussfolgerungen kann man doch schon ziehen:

1. der Transit-LKW-Verkehr in der Innenstadt ist deutlich zurückgegangen, obwohl immer noch viele Laster die Sperrung missachten, entweder weil es keine Vorankündigungen gibt, weil sie nicht mit einer Kontrolle rechnen oder weil sie die Strafe in Höhe von 20 € bewußt in Kauf nehmen.

2. viele Fahrer nutzen die Ausweichstrecke Hafenstrasse und treffen in Artlenburg auf die B209-Sperrung, wo einige wenige von ihnen umkehren zurück nach Lauenburg. In der Hafenstrasse ist darum keine Verkehrsminderung festzustellen. Dies auch deswegen, weil die B209 offenbar nur in Nord-Süd-Richtung gesperrt ist, nicht aber in der Gegenrichtung. Jedenfalls sind in Brietlingen und Lüneburg erkennbar keine Sperrungen angezeigt.

3. die Beschilderung ist uneinheitlich ausgeführt: in Hohnstorf wird Richtung Artlenburg ausdrücklich auf einen Parkplatz mit Umkehr-Möglichkeit hingewiesen (siehe nebenstehendes Foto), was sicher sehr hilfreich ist. In Lauenburg steht ein Vorankündigungsschild am östlichen Ortseingang, auf die Umkehr-Möglichkeit an der alten Grenzkontrollstelle wird jedoch nicht hingewiesen; vielleicht auch deshalb, weil der Abstand zu gering ist. Das Schild müsste dann also auf mecklenburgisches Gebiet zurück versetzt werden, was aber bekanntlich von MeckPomm nicht gewollt wird.

4. Es wird also höchste Zeit, dass sich die 3 Länder SH, NS und MVP wieder an einen Tisch setzen und länderübergreifend eine Abstimmung vornehmen: großräumige Vorankündigungen mit Hinweisen auf Wendemöglichkeiten sowie Beseitigung der "Sackgasse Hafenstrasse" durch Einbeziehung von Hafenstrasse und Industriegebiet in die Sperrzone, so dass die dortigen Firmen keine Ausnahmegenehmigungen für Transitfahrten benötigen.

Also doch ein erstes Facit: die Sperrung zeigt deutliche Wirkung, aber es muss jetzt nachgebessert werden!

 

09.11.2010

da kommt Freude auf!

Ab heute früh sind die 12t-Durchfahrts-Verbotsschilder in und um Lauenburg aufgestellt. Damit hat das BAB einen ersten wichtigen Etappensieg auf seinem Weg zur Eindämmung des Transit-Schwerlastverkehrs errungen. Wir freuen uns über diesen Sieg und nehmen auch die Bemühungen des Verkehrsministers, diese Massnahme ohne die Unterstützung des Nachbarländer durchzusetzen, dankbar zur Kenntnis, selbst wenn es etwas länger gedauert hat.

Leider ist es nicht gelungen, die Hafenstrasse mit in die Sperrzone einzubeziehen. Hier bleibt abzuwarten, ob die von niedersächsischer Seite angekündigte 12t-Sperrung der B209 zwische Lüneburg und Hohnstorf tatsächlich folgen wird. Wenn ja, dann dürfte das etwa den gleichen Effekt haben, wie die Sperrung der Hafenstrasse selbst, und wir würden das dankbar begrüssen. Noch positiver wäre das Ergebnis für unsere Stadt, wenn auch MeckPomm einen Teil der B5 bei Ludwigslust - wie angekündigt - sperren würde.

Damit die angeordnete Sperrung auch ihre volle Wirkung entfaltet, ist es jetzt äußerst wichtig, dass die Polizei die Einhaltung des Verbotes engmaschig und nachhaltig kontrolliert, so dass sich das Verkehrsgewerbe schnell auf die neue Situation umstellt. Die Staatssekretärin im Kieler Verkehrsministerium, Frau Dr. Tamara Zieschang, hat uns hierzu in einem gestern geführten persönlichen Gespräch ihre volle Unterstützung zugesagt und hat bereits über das Innenministerium entsprechende Empfehlungen an die Verkehrsaufsicht gegeben. In gleicher Weise wurde uns heute in einem Gespräch mit Kreispräsident Füllner und Landrat Krämer in Ratzeburg die Unterstützung des Kreises zugesichert. Entsprechende Kontrollmaßnahem sind bereits in den Dienstplänen der Polizei terminiert.

Bei unserem Gespräch mit der Kreisverwaltung erfuhren wir auch, dass der von der Stadt Lauenburg beantragten Ausweitung der Tempo-30-Zone auf die Hafenstrasse stattgegeben worden ist und der Landesbetrieb Strassenbau in Lübeck in Kürze die 30 kmh-Schilder aufstellen wird. Und schlussendlich soll auch die auf Betreiben des BAB beantragte Aufstellung einer Feinstaub-Meßeinrichtung auf der B5 genehmigt worden sein und zeitnah umgesetzt werden.mehr

Wir werden den in Kürze anstehenden einjährigen Geburtstag des BAB (27.11.) nutzen, in gemeinsamer Runde aller Mitstreiter die errungenen Erfolge zu feiern, selbst wenn es nur Etappensiege sind.

 

02.11.2010, 12:00 Uhr

die Schilder kommen

Wie wir soeben erfahren, hat das Verwaltungsgericht Schleswig gestern in der Sache Landkreis Lüneburg ./. Kreis Hzgt. Lauenburg die Entscheidung getroffen, dass das Land Schleswig-Holstein auf seinem Territorium verkehrliche Sperrzonen einrichten kann, ohne dass Nachbarländer dieses beeinflusen oder gar verhindern können. Daraufhin hat das VM in Kiel seinerseits entschieden, die 12-t-Verbotsschilder am Montag und Dienstag (8./9.11.) aufzustellen, so wie es im sog. "Endkonzept" vorgesehen ist: die Sperrzone beginnt ab der Kreuzung B209 - B5 westlich der Kanalbrücke, so dass die Hafenstrasse als Ableitung genutzt werden kann. Das Industriegebiet bleibt ausserhalb der Sperrzone.

Offen ist, wie der Landkreis Lüneburg auf diese Entscheidung reagieren wird. Wenn er - wie angekündigt - seinerseits die B209 ab Hohnstorf in Richtung Lüneburg für 12-Tonner sperren wird, dann müssen diese spätestens am Parkplatz in Artlenburg wenden und über Hohnstorf, Elbbrücke, Hafenstrasse und Kanalbrücke nach MacPomm zurückfahren. Das wäre wahrlich ein Schildbürgerstreich erster Güte!

 

27.10.2010

Mitgliederversammlung mit Olaf Schulze

Gut 40 Lauenburger Bürger besuchten gestern unsere Versammlung im Hotel Bellevue und zeigten alles andere als Resignation. Im Gegenteil, die Diskussionen und die Stimmung zeigen deutlich in die Richtung: Verschärfung der Proteste mit allen gesetzlichen Mitteln. Und so wurden auch gleich diverse Aktionen vorgeschlagen und beschlossen.

Gemeinsam mit MdL Olaf Schulze (SPD) ist eine Fahrt zum Kieler Landtag am 19.November geplant. Neben der Möglichkeit, vor dem Ministerium zu protestieren und auf der Tribüne einer Landtagssitzung beizuwohnen, wurde dem BAB auch ein Gespräch u.a. mit Staatssekretärin Zieschang zugesagt. Wer an der Fahrt teilnehmen möchte (es sind noch ca. 20 Plätze im Bus frei), möge sich bitte bei Ulrike Köller (Tel. 81757) melden.

Auch der Termin für die nächste Demo steht schon fest: am 25. November geht es um 16:00 Uhr am Parkplatz bei der Palmschleuse los bis zum Lidl-Kreisel, mit Abschluss auf der Posthofkreuzung. Zu dieser Demo werden wir übrigens Herrn Minister Jost de Jager einladen, damit er Gelegenheit hat, den LKW-Terror der Mautflüchter mal aus eigener Anschauung kennenzulernen.

Weiter sind geplant, aber noch nicht terminlich fixiert: wiederholte Autocorsos mit Tempo 30 durch die Stadt, Gespräche mit der Kreisverwaltung und Protestbekundung bei Kreistagssitzungen, Antrag an das Verwaltungsgericht Schleswig auf Anhörung des BAB bei den Gerichtsverhandlungen. Näheres hierzu erfahren Sie demnächst auf dieser Seite.

Weiteres entnehmen Sie bitte dem Bericht der Bergedorfer Zeitung.

 

18.10.2010

Vandalismus

Schauen Sie sich die nebenstehenden Bilder an! Was ist passiert?

Am Freitag, 14.10., haben einige BAB-Mitglieder gegen 16 Uhr in einer Spontan-Aktion einen leeren Anhänger auf der B5 abgestellt (was dort uneingeschränkt erlaubt ist!), um auf die Überlastung der B5 durch Mautflüchter hinzuweisen. Binnen Minuten bildete sich ein Stau, der von der Kanalbrücke bis in die Stadt zurückreichte. Nach etwa einer Stunde wurde der Anhänger auf Bitten der Polizei entfernt; für die Erstattung einer Anzeige bestand kein Anlass. Der Stau löste sich dann im Verlauf einer weiteren Stunde wieder auf.

In der Nacht von Sonnabend auf Sonntag (16./17.10.) wurden nachts gegen 2:00 Uhr die Scheiben im Hauseingang von BAB-Mitglied Hugo Kuhne mit gezielten Steinwürfen eingeschmissen, und zeitgleich wurde das schöne Protestschild vor dem Haus Berliner Str. 93 total zerstört. Die Polizei hat den Fall noch in der Nacht aufgenommen und fahndet nach den Tätern, die aber wohl schwerlich zu finden sein werden.

Es ist zu vermuten, dass zwischen diesen Ereignissen ein Zusammenhang besteht, dass irgendwelche Fahrzeughalter auf das BAB "sauer" sind, weil sie eine Weile im Stau stehen mussten, und dass sie ihrem Ärger durch vandalistisches Verhalten Luft machen wollten.

Solchen Leuten möchten wir gerne sagen: Nicht das BAB ist das Problem! Das Problem ist die unerträgliche Überlastung der B5, besonders zum Wochenende hin, und das BAB sowie einige engagierte Bürger weisen mit ihren Aktionen und Plakaten nur auf dieses Problem hin. Das ist nicht nur legitim, das ist sogar dringend erforderlich, damit die Politik in Kiel endlich auf diesen Mißstand reagiert und etwas gegen die Verkehrslawine tut!



01.10.2010

Demo mit Toni Hofreiter

Auf unserer heutigen - recht kurzfristig angesetzten - 4. Protest-Demo wollten wir unserer Enttäuschung Ausdruck verleihen, dass auch das 2. Versprechen des Ministeriums, die 12t-Verbotsschilder bis Ende September aufzustellen, wieder nicht eingehalten worden ist. An dem Demonstrationszug vom Bahnhof bis zum Lidl-Kreisel mit Schlusskundgebung an der Post-Kreuzug beteiligten sich diesmal wieder ca. 100 Personen; allerdings war mit Niclas Fischer nur ein einziger von unseren Stadtvertretern dabei; dies ist um so enttäuschender, als noch am Mittwoch auf der Stadtvertretersitzung Bürgervorsteher Lojek ausdrücklich für die Teilnahme an der Veranstaltung geworben hatte. So schleicht sich wieder einmal der Eindruck ein, dass die Bürger zwar für ihr Anliegen auf die Strasse gehen und kämpfen, aber von der Politik im Regen stehen gelassen werden.
Mit von der Partie waren aber die Bundestagsabgeordneten der Grünen Konstantin von Notz aus Büchen sowie Toni Hofreiter, Grünen-Sprecher im Bundestag für Verkehrsfragen. Er übernahm auf der Schlusskundgebung kurz das Wort und machte den Lauenburgern Mut. Er bestätigte die Unzumutbarkeit der Lauenburger Verkehrsverhältnisse und wies darauf hin, dass es viele Orte mit weit geringeren Verkehrsbelatungen gebe, in denen längst Strassensperrungen schnell und unkompliziert durchgeführt wurden. Er empfahl darum den Lauenburgern, mit den Protesten fortzufahren und den Druck auf die Verantwortlichen weiter zu erhöhen.

Mehr zur Protest-Demo lesen Sie im heutigen Bericht der BZ.

Herr Klaus John aus Lauenburg hat die Demo mit der Videokamera begleitet. Das Video demonstriert nicht nur sehr eindrucksvoll die Lauenburger Verkehrsverhältnisse und den Protest der Bürger; es gibt auch die komplette Rede von Toni Hofreiter wieder. Hier geht's zum Video.

 

29.09.2010

Stadtvertretung

Auf der heutigen Stadtvertreter-Sitzung in der Heinrich-Osterwohld-Halle hat - auf Anregung des BAB - die Fraktion von "Bündnis 90/Die Grünen" den Antrag eingebracht, das Land SH möge eine automatische Feinstaub-Messstation an der Berliner Strasse installieren, um die Luftqualität in unserer Stadt dauerhaft und in einem breiteren Spektrum als bisher überwachen zu können. Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und ohne Gegenstimmen angenommen.

Ausserdem beantwortete die Stadt eine vom BAB gestellte Frage zum Verkehrslärm in der Hafenstrasse dahingehend, dass beim LBV in Lübeck bereits eine Lärmberechnung für die Hafenstrasse in Arbeit sei und das Ergebnis in Kürze veröffentlicht werde.

 

25.09.2010

Wie die Lübecker Nachrichten heute berichten, hat der Landkreis Lüneburg Widerspruch gegen die Sperrung der B5 für Schwerlaster >12t eingelegt. Als Begründung nennt Landrat Nahrstedt, dass mit der Sperrung das Problem der Mautflüchter nicht gelöst, sondern "nur zu Lasten des Landkreises Lüneburg verlagert" werde. Ferner sagt Nahrstedt, dass er notfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen werde, und dass seine Verwaltung prüfe, ob sie die Ausweichstrecke (B209 Hohnstorf-Lüneburg) ebenfalls sperren lässt.

Was sagt uns das?
1. wie haltslos die Begründung der Kieler Landesregierung ist, die Strecke Zarrentin-Boizenburg-Lauenburg/Hafenstrasse -Lüneburg sei eine "wichtige eigenständige Verkehrsachse", die unbedingt von der Sperrung ausgenommen bleiben müsse, wenn nun der Hauptbetroffene, nämlich der Landkreis Lüneburg, lieber die Sperrung dieser angeblichen Verkehrsachse erzwingen als deren Offenhaltung dulden will.
2. dass die für die kommende Woche geplante Aufstellung der >12t-Sperrschilder in Lauenburg noch keineswegs sicher ist.
3. dass das von Kiel erarbeitete sog. "Endkonzept" wohl ein "Schuss in den Ofen" wird, wenn er nicht gar nach hinten losgeht.

 

24.09.2010

Die Lauenburgische Landeszeitung veröffentlicht heute einen ausführlichen Leserbrief von BAB-Mitgleid Martin Janszen. Darin plädiert er: wir müssen weg von der 12-t-Sperrung (die ja vom Gesetzgeber nur zur Eingrenzung des Mautauseichverkehrs gedacht ist) und hin zur 7,5-t-Sperrung und zum 3,5-t-Nachtfahrverbot, denn diese Massnahmen dienen direkt dem Schutz der Bevölkerung vor Verkehrs-bedingten Beeinträchtigungen und können von den Verkehrsbehörden bei Überschreitung der Grenzwerte für Lärm und/oder Luftqualität sofort und ohne Abstimmung mit den Nachbarkreisen sowie mit sehr geringem Aufwand ("es genügen elf Verkehrsschilder,um den LKW-Verkehr zu steuern") realisiert werden.
Leider hat die Stadt Lauenburg noch nicht eingesehen, dass 12-t-Sperrung und 30-km/h-Tempolimit uns nicht die erhoffte Verkehrsberuhigung bringen werden. Das BAB wird darauf hinwirken, dass die "Beschlusslage der städtischen Gremien" (O-Ton BM Heuer) entsprechend angepasst wird, wenn demnächst die Unwirksamkeit des Kieler "Endkonzeptes" offensichtlich wird.

 

02.09.2010

Unsere öffentliche Versammlung in der "Mühle" war mit etwa 100 Teilnehmern gut besucht, darunter auch einige aus Geesthacht und Hohnstorf. Von Kiel war - wie angekündigt - die Staatssekretärin Frau Dr. Tamara Zieschang in Begleitung des Abteilungsleiters Verkehr und Strassenbau, Herr Günther Meienberg, erschienen. Seitens der Stadt waren BM Heuer und BV Lojek da, die in ihren Stellungnahmen im Grundsatz auch die Positionen des BAB vertraten. Der ebenfalls anwesende Landtagsabgeordnete Markus Matthiessen war nur schweigender Zuhörer.

Während das BAB in Wortbeiträgen seiner Koordinatoren seine Forderungen wiederholte und begründete, wich die Staatssekretärin keinen Deut von der Kieler Linie ab: das "Endkonzept" bleibt wie es ist, die Hafenstrasse wird nicht in die Sperrzone einbezogen, und mittelfristig wird - gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern - eine Bemautung der gesamten B5 angestrebt, was aber noch Jahre dauern kann. Eine plausible Erklärung, wie man den Lärmpegel in der Innenstadt auf die gesetzlichen Grenzwerte herunterbringen will, gab es nicht. Geradezu grotesk war die Empfehlung an das BAB, den Widerstand des Landes Niedersachsen gegen die Ableitung des LKW-Verkehrs von der gesperrten B5 in die Hafenstrasse doch bitte durch eifriges Demonstrieren aufzuweichen und damit Verhandlungen auf Länderebene zu unterstützen.

Ein an die Staatssekretärin übergebenes Papier mit dem Titel "Warum die Hafenstrasse in die Sperrzone für die LKW- Durchfahrtssperrung einbezogen werden muss", finden Sie hier.
Den mündlich vorgetragenen Beitrag "Lärmbelastung" finden Sie hier.

Es bleibt also viel zu tun. Packen wir's an!!!

 

24.08.2010

Unsere 2. Protest-Demo ist wieder hervorragend gelaufen, diesmal vom Sportplatz Glüsinger Weg quer durch die Stadt nach Osten bis zur Kanalbrücke "Horster Damm". Am Start waren wir etwa 150 Teilnehmer, im Verlauf der Strecke kamen dann etwa noch mal soviele dazu, vor allem "Neue", die zum ersten Mal dabei waren. Unser Motto lautete wieder "Lärm und Gestank machen uns krank", und drei "Kranke" wurden auch unter "ärztlicher Aufsicht" auf Tragen mitgeführt. Die entgegenkommenden LKW wurden von den Teilnehmern spontan mit dem Ruf "LKW auf die Autobahn" begrüsst.
Einen guten Eindruck von der Protest-Stimmung vermittelt das von Norbert Wedderer aufgenommene und von Gerhard Brand redigierte Video.

 

19.08.2010

MdL Markus Matthiessen (CDU) hatte Vertreter der Lauenburger Industrie in die "Mühle" eingeladen und berichtete aus seiner Sicht über das vor wenigen Tagen in kleinem Kreis beim Verkehrsminister in Kiel stattgefundene Gespräch über das "Endkonzept". Danach wird es für die Firmen im Industriegebiet eine Ausnahmeregelung geben, die den Firmen bzw. deren Zulieferern das Durchfahren der 12-t-Sperrzone erlaubt. An der Formulierung dieser Ausnahmeregelung wird z.Z. gearbeitet; das Ergebnis soll in etwa 10 Tagen vorliegen und den Firmen - ohne weitere Diskussion - mitgeteilt werden.
Der ebenfalls anwesende BM Harald Heuer machte allerdings auch klar, dass es in Kiel keinerlei Kompromiss-Bereitschaft bezüglich der Einbeziehung der Hafenstrasse in die Sperrzone gebe. Deswegen wurden auch weitere Gespräche in dieser Sache kategorisch abgelehnt. Die Hafenstrasse wird definitiv zur Ausweichstrecke für die Mautflüchter werden. Wie der Landkreis Lüneburg darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten.
Im übrigen wird Kiel zielstrebig - und zwar gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern - daran arbeiten, die gesamte B5 zu bemauten.

 

12.08.2010

In Vorbereitung auf die nächste Protest-Demo am 24.08. hat das BAB in den Räumen des Vereins "Kunstvoll am Zug" eine Plakate-Malaktion durchgeführt, an der sich etwa ein Dutzend "Künstler" und solche, die es noch werden wollen, beteiligten. Die Ergebnisse sieht man hier...

 

06.08.2010

Der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein begründet das von ihm vorgelegte "Endkonzept", welches eine >12t-LKW-Durchfahrtssperre für die B5 in Lauenburg vorsieht und als Ausweichstrecke die B209/Hafenstrasse empfiehlt, vor allem damit, dass "die vorhandene Elbquerung in Lauenburg eine sehr bedeutsame Verkehrsachse zwischen der Region Lüneburg und den westlichen Teilen von Mecklenburg-Vorpommern bildet." Das BAB hält diese Begründung für nicht stichhaltig, weil:

1. die Lauenburger Elbbrücke marode ist, so dass sie bei Begegnungsverkehr von Güterzügen und Autos durch eine Ampelschaltung gesperrt werden muss;

2. weil auch die Lauenburger Kanalbrücke "Horster Damm" baufällig ist und demnächst durch einen Neubau ersetzt werden muss, was beträchtliche Verkehrs-Einschränkungen und zeitweilige -Sperrungen mit sich bringen wird;

3. weil es für den Schwerlastverkehr aus dem westlichen MeckPomm nach Lüneburg durchaus zumutbare Alternativen über die intakte Elbbrücke in Geesthacht gibt. Hier der Beweis:



Strecke

über

Entfernung

Fahrzeit

Rostok-Lüneburg

A20/B209/Lauenburg

185 km

2:25 h

"

A20/B207/Geesthacht

193 km

2:28 h

Wismar-Lüneburg

A20/B209/Lauenburg

130 km

1:52 h

"

A20/B207/Geesthacht

138 km

1:56 h

Schwerin-Lüneburg

A20/B209/Lauenburg

110 km

1:37 h

"

A20/B207/Geesthacht

124 km

1:45 h

Hagenow-Lüneburg

B5/B209/Lauenburg

71 km

1:12 h

"

A24/B207/Geesthacht

101 km

1:29 h

 

Für alle weiter östlich in MP gelegenen Orte (Wittstock, Wittenberge, Waren) ist ohnehin die Verbindung nach Lüneburg über die neue Elbbrücke in Dömitz kürzer.

Das BAB hält darum seine Forderung aufrecht, die Lauenburger Hafenstrasse/B209 in die Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr mit einzubeziehen.

 

23.07.2010

Soeben hat uns die Stadt Lauenburg und zeitgleich auch MdL Markus Matthiessen von dem sog. "Endkonzept für die Sperrung der B5 zwischen Geesthacht und Lauenburg für den LKW-Durchgangsverkehr >12t" des Landes-Verkehrsministers in Kenntnis gesetzt. Es sieht die Aufstellung von Sperrschildern an 10 Stellen in und um Lauenburg und Geesthacht sowie von "Vorankündigungs-Schildern" im Kreisgebiet sowie in Hamburg, Niedersachsen, MeckPomm und Brandenburg vor.
Für uns Lauenburger sind zwei Dinge besonders wichtig:
- die Sperrung beginnt nicht am östlichen Ortseingang, sondern "westlich der Kanalbrücke Horster Damm".; damit ist die Hafenstrasse nicht in die Sperrung einbezogen, im Gegenteil, sie wird als Ausweichstrecke für die gesperrte B5 empfohlen.
- damit fallen auch die Betriebe des Lauenburger Industriegebietes in den Aue- und Söllerwiesen nicht unter die "Privilegierung für Quell- und Zielverkehr", d.h. LKW aus dem Industriegebiet dürfen für Fahrten über 75 km hinaus die B5 zwischen Lauenburg und Geesthacht nicht mehr nutzen und müssen Umwege (entweder über Hafenstrasse-Lüneburg oder über Boizenburg-A25) fahren.
Vor diesem Hintergrund hat 1. Stadtrat Wolfgang Genczik gestern das Land aufgefordert, das Sperrkonzept nachzubessern und den östlichen Sperrbeginn an die Landesgrenze zu MeckPomm zu verlegen: "Dann wäre die Hafenstrasse einbezogen und die LKW könnten vom und ins Lauenburger Industriegebiet uneingeschränkt die Bundesstrasse benutzen" , so Genczik.
So sehr wir diese Forderung der Stadt auch unterstützen, so sind wir doch äußerst skeptisch, was die Erfolgsaussichten angeht, denn in einer uns von MdL Markus Matthiessen freundlicherweise überlassenen Mitteilung des Verkehrsministers heisst es zu diesem Punkt: "Der östlich von Lauenburg verlaufende Streckenabschnitt der B5 ist nicht nur Teil der Verkehrsverbindung von und nach Hamburg, sondern bildet angesichts der vorhandenen Elbquerung auch eine sehr bedeutsame Verkehrsachse zwischen der Region Lüneburg und den westlichen Teilen von Mecklenburg-Vorpommern. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Verkehrsverhältnisse wurde nach eingehender Beratung bewußt der Knotenpunkt B5/B209 östlich von Lauenburg als der einzig geeignete Sperrpunkt festgelegt."

 

22.07.2010

"Operation gelungen; Patient tot." So könnte man sarkastisch unseren Umzug von der Marina in die Oberstadt umschreiben: während etwa 30 Mitstreiter unseren "Umzugswagen" über Hafenstrasse, Berliner Strasse und Hamburger Strasse zum "Lidl-Kreisel" zogen bzw. Plakate-schwenkend begleiteten und immer wieder mit dem Slogan "Lärm und Gestank machen uns krank" auf sich aufmerksam machten, traf zeitgleich bei der Stadt ein Schreiben des Verkehrsministers mit Details der vorgesehenen Beschilderung für die LKW-Durchfahrtssperrung ein, wie die BZ heute berichtet. zum Artikel

Der Lauenburger Hobby-Filmer Herbert von Beuningen hat über unseren Umzug einen Videofilm gedreht, den er uns dankenswerterweise zur Veröffentlichung überlassen hat. zum Video

 

05.07.2010

Nun ist die Katze aus dem Sack! Nach anfänglichem "Schwarzer Peter"-Spiel mit dem Bauamt ("Details kennen wir nicht, weil die Verantwortung beim Landesbetrieb Strassenbau und Verkehr (LBV) liegt") und eben diesem LBV ("... hat die Stadt Lauenburg bereits eine Kopie der schalltechnischen Berechnungen erhalten"), haben wir sie nun in Händen, die "Überschlägige Schalltechnischen Berechnungen für eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h in einem Teilbereich der B5 in der Ortsdurchfahrt Lauenburg".

Eine erste Durchsicht führt uns zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Der Antrag ging von der Stadt Lauenburg aus (am 26.04.2010), und zwar gezielt für den Streckenabschnitt "Europakreisel" bis Bergstrasse. Der Antrag erstreckte sich nicht auf die ebenso belastete Hafenstrasse.

2. Der fragliche Streckenabschnitt wurde in zwei Teilbereichen gemäß den Regelungen der "RLS 90" untersucht:
- Europakreisel > Post mit 15.000 KfZ/Tag, LKW-Anteil 8% tags und 12% nachts
- Post > Heideweg mit 14.500 KfZ/Tag, LKW-Anteil 11% tags und 18% nachts
Diese Verkehrszahlen entsprechen der Verkehrszählung vom Juni 2009.

3. Durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ergibt sich rein rechnerisch nach der RSL90 eine Minderung des Lärmpegels von im Mittel 2,6 dB(A). Eine Rechenvariante mit 50 km/h für PKW und 30 km/h für LKW wurde nicht weiter verfolgt, weil das Rechenergebnis unbefriedigend war.

4. Als "Richtwerte für strassenverkehrsrechtliche Lärmschutzmassnahmen" wurden die für Schleswig-Holstein geltenden Werte für "Mischgebiete" angesetzt, nämlich 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts. Dazu muss man wissen, dass "fortschrittlichere Strassenverkehrs-Behörden sich an den strengeren Grenzwerten der 16. BImSchV (64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts) orientieren. In einem Urteil vom 10.4.2003 hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Praxis bestätigt." (Zitat Helmar Pless in "Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Verkehrslärm")

5. Die höchsten Lärmpegel ("Immissionswerte") wurden für die Häuser Berliner Str. 27 (BS27)und Hamburger Str. 23 (HS23) "errechnet", bedingt durch deren Nähe zur Strasse sowie durch Reflexionen von gegenüber stehenden Häusern. Dabei wurden die Verstärkungsfaktoren durch Ampel bzw. Fussgängerampel noch nicht einmal berücksichtigt:

BS27
Soll: 72,0 dB(A) tags und 62,0 dB(A) nachts
(Ist bei 50 kmh: 75,2 bB(A) tags und 69,1 bB(A) nachts)
Ist bei 30 kmh: 72,7 bB(A) tags und 66,5 dB(A) nachts
zuviel: 0,7 dB(A) tags und 4,5 dB(A) nachts

HS23
Soll: 72,0 dB(A) tags und 62,0 dB(A) nachts
(Ist bei 50 kmh: 74,4 dB(A) tags und 68,6 dB(A) nachts)
Ist bei 30 kmh: 71,8 dB(A) tags und 66,0 dB(A) nachts
zuviel: 0 dB(A) tags und 4,0 dB(A) nachts

Selbst mit der "Herunterrechnung" von 50 km/h auf 30 km/h werden die Richtwerte nicht erreicht!!!

Das LBV selbst fasst das Ergebnis wie folgt zusammen: "Die ermittelten Beurteilungspegel zeigen, dass erhebliche Verkehrslärmbeeinträchtigungen vorliegen" und weiter: "... dass die Richtwerte für strassenverkehrsrechtliche Lärmschutzmassnahmen in Mischgebieten an vielen Gebäuden überschritten sind."

6. Diese Berechnungen sind zunächst reine Theorie: es werden 10 neue Verkehrsschilder "Tempo 30" aufgestellt, und schwupp die wupp sind wir den angestrebten Richtwerten um 2,5 dB(A) nähergerückt. Was aber in Wirklichkeit passieren wird, hängt von der Polizei ab. Sie muss die Massnahme durch regelmäßige Kontrollen oder durch Blitzgeräte umsetzen. Weniger Verkehr bringt uns das nicht! Die Trucker werden wegen der 30 km/h auf einem Kilometer Länge auf keine andere Fahrtroute ausweichen; allerdings werden die heimischen Bürger häufiger zur Kasse gebeten. Die Trucker fahren halt etwas langsamer, der Verkehrsfluss wird verlangsamt und durch die Ampeln häufiger unterbrochen als bisher. In der Folge steigt die Belastung durch Stickoxyd (NO2) und Feinstaub, deren Werte jetzt schon "am Limit" sind. Eigentlich wird nur der Teufel "Lärm" mit dem Beelzebub "Luftverunreinigung" ausgetrieben.

7. Und dann bleiben da auch noch einige Fragen offen:
- Ist der Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h ein Alleingang der Verwaltung gewesen, oder wurde auch der Bauausschuss beteiligt? Und wenn ja, wie hat der votiert? Gibt es dazu einen Beschluss?
- Warum ist die Hafenstrasse nicht in die Lärmberechnung mit einbezogen worden?
- Reicht die trotz Geschwindigkeitsreduzierung immer noch verbleibende Überschreitung der Richtwerte um 4,0 bzw. 4,5 dB(A) aus, um die ureigene BAB-Forderung nach einem generellen LKW-Verbot > 7,5 t rechtswirksam zu untermauern, so dass wir einen "Antrag auf Durchsetzung strassenverkehrsrechtlicher Anordnungen zum Schutz vor Verkehrslärm nach §45 StVO" mit Aussicht auf Erfolg stellen können? Selbst, wenn "die Beschlusslage der hiesigen bürgerschaftlichen Gremien eine solche Antragstellung nicht vorsieht"! (Zitat BM Harald Heuer).

Wir werden diese Fragen demnächst in einer öffentlichen Versammlung den Lauenburger Politikern und der Verwaltung vorlegen und um Antworten bitten.

 

24.06.2010

Unsere Demo war toll! Wir hatten 250 Teilnehmer aus Lauenburg, Schnakenbek, Tesperhude und Neu Gülze, die - teils mit Transparenten und Schildern bewaffnet - vom Bahnhof über die Hafenstrasse und die Berliner Strasse bis zum Heideweg marschierten und ihren Unmut über den unerträglichen Schwerlastverkehr und insbesondere über die Mautflüchter artikulierten. Dennoch verlief alles friedlich. Zum Abschluss kündigte BAB-Koordinator Aviszus weitere Aktionen an, wenn nicht die von der Landesregierung versprochene Beschilderung (Durchfahrtverbot für LKW über 12 Tonnen) innerhalb der nächsten 4 Wochen umgesetzt ist. mehr...

 

27.05.2010

öffentliche BAB-Versammlung im "Halbmond" mit ca. 70 Teilnehmern aus Lauenburg und Umgebung. Mit dabei waren auch: MdB Norbert Brackmann, MdL Olaf Schulze, der Leiter des Landesbetriebes Strassenbau Torsten Conradt sowie der Stadtvertreter Niclas Fischer. Seitens der Lauenburger Stadtverwaltung war niemand erschienen.

 

22.05.2010

BAB-Mitglied Martin Janszen ist auf ein interessantes Papier gestossen mit dem Titel:"Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Verkehrslärm - Aktionsleitfaden für Umweltgruppen und Lärmbetroffene zum Schutz der Ruhe." Wer es einsehen möchte, findet den kompletten Bericht hier...

 

06.05.2010

Nicht-öffentliche BAB-Sitzung im "Bellevue" mit Neuwahl der Vorstandsmitglieder. Neue Koordinatoren des Vorstandes sind jetzt Dr. Bernhard Radomski, Heinz Victor und Günter Aviszus. Frau Maja Bienwald scheidet aus dem Vorstand aus. Die Mitgliederbetreuung liegt künftig in den Händen von Ulrike Köller (info@bab-lauenburg.de). Die Versammlung bestätigt noch einmal die Ziele des BAB: kurzfristige Sperrung der Stadt für den Schwerlastverkehr; keine Bemautung der B5; mittelfristig Bau der Nord-östlichen Umgehung.

 

03.03.2010

Das Verkehrsministerium in Kiel kündigt erste Schritte zum Durchfahrtsverbot für LKW in Lauenburg an. Das BAB feiert im "Lavastein". mehr...

 

23.02.2010

Einwohnerversammlung zur Verkehrszählung im "Mosaik"

 

18.02.2010

Zweite Mitglieder-Versammlung des BAB in der "Lauenburger Mühle"

 

31.01.2010

NDR-Fernsehbericht im Schleswig-Holstein-Magazin über die LKW-Situation in Lauenburg und die Arbeit des BAB

 

07.01.2010

Erste BAB-Versammlung in der "Lauenburger Mühle" mit grosser Bürgerresonanz und Medienberichterstattung

 

27.11.2009

Gründung des BAB "Lauenburg reicht´s" in Lauenburg/Elbe