Stickstoffdioxyd NO2

Das Land Schleswig-Holstein betreibt in Lauenburg an der Berliner Straße eine automatische Meßstation zur Überwachung der Luft auf Stickstoffdioxyd (NO2), einem wichtigen Indikator zur Beurteilung der Luftqualität. Auf Anfrage teilte uns das für den Betrieb der Anlage zuständige Landesamt (LLUR) mit, dass der für das Jahr 2009 gemessene Jahresmittelwert 41 Microgramm/m3 Außenluft betrug, und damit erstmals der geltende Grenzwert von 40 Microgramm/m3 überschritten worden ist. Wir führen dies auf die Zunahme des Schwerlastverkehrs in der Stadt zurück und fordern darum, dass parallel zu dem vom Verkehrsminister geplanten Durchfahrtsverbot für LKW >12t nunmehr in Lauenburg umfangreichere Messungen mit einer ortsfesten Feinstaub-Messeinrichtung durchgeführt werden, so wie dies in Geesthacht bereits seit Anfang 2010 geschieht, weil auch dort der NO2-Grenzwert überschritten wurde.

Das LLUR argumentiert jedoch genau andersherum: "Im Hinblick auf das vom Verkehrsminister vorgesehene LKW-Durchfahrtsverbot ..... werden die Messungen in der bisherigen Form bis auf weiteres fortgesetzt." Will heissen: Der Umweltminister tut erst mal gar nichts und wartet, bis der Verkehr abnimmt und damit der Messwert wieder unter den Grenzwert fällt. Ist das nicht grotesk? Dabei böte doch die genauere Meßmethode eine Möglichkeit, die Wirksamkeit des LKW-Durchfahrtverbotes zu überprüfen. Ganz abgesehen davon, dass wir jetzt schon seit Monaten vergeblich auf die Umsetzung des versprochenen Durchfahrtverbotes warten.

Feinstaub und Benzol

Diese für die Beurteilung der Luft ebenfalls wichtigen Indikatoren werden in Lauenburg z.Z. nicht gemessen. Sie würden aber in der von uns geforderten ortsfesten Feinstaub-Messeinrichtung mit erfasst werden.

anerkannter Erholungsort

Unserer Stadt ist vor geraumer Zeit das Prädikat "anerkannter Erholungsort" verliehen worden, weil sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllte, vor allem eine einwandfreie Luftqualität und ein Klima, welches der Erholung förderlich ist. Heute stellt sich die Frage, ob diese Voraussetzungen überhaupt noch erfüllt sind. In der Vergangenheit wurde dies vom Land regelmäßig alle 5 Jahre überprüft, und wenn relevante lufthygienische und bioklimatische Veränderungen eingetreten waren, wie jetzt durch die nachweislich extrem gestiegene Verkehrsbelastung, wurden Sonderprüfungen vorgenommen.

Auf Nachfrage hat uns die Stadt jetzt mitgeteilt, dass die inzwischen novellierte "Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort" derartige Wiederholungsprüfungen nicht mehr vorsieht. Sie sind schlicht und einfach aus dem Gesetz gestrichen worden. Die einmal erteilte Anerkennung bleibt demnach dauerhaft gültig, egal, wie sich die Luftqualität verändert hat.

Wohl aus der Einsicht heraus, dass diese Situation für alle Seiten unbefriedigend ist, hat die Stadt kurz nach unserer kritischen Anfrage die an den Ortseingängen aufgestellten Hinweisschilder "anerkannter Erholungsort" abmontiert. Wir finden das gut so und sagen "Danke"! Und wenn die Stadt das nächste Mal Briefpapier drucken lässt, wird wohl auch dort der inzwischen unangemessene Werbehinweis auf das Prädikat "anerkannter Erholungsort" verschwinden. "Bitte!"

Ausblick

Auf Anregung und mit Formulierungshilfe des BAB hat die Fraktion von "Bündnis90/Die Grünen" am 29.09.2010 in der Stadtvertretung den Antrag eingebracht, das Land SH möge eine automatische Feinstaub-Meßstation an der Berliner Strasse installieren, um die Luftqualität in unserer Stadt dauerhaft und in einem breiteren Spektrum (NO2, Feinstaub und Benzol) als bisher überwachen zu können. Der Antrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und ohne Gegenstimme angenommen.

Nachtrag vom 17.12.2010

Seit dem 14.12.2010 ist die geforderte Meßstation an der B5 in Höhe der Deutschen Bank installiert und in Betrieb genommen. Zu den dort kontinuierlich erfaßten Messwerten für Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffmonoxid (NO) sowie zu den 14-täglich ausgewerteten Feinstaub-Meßwerten geht es über diesen Link.